Wohnungspolitik Grundsatzbeschlüsse
Diese lauten:
- Mindestquote für den geförderten Mietwohnungsbau
- Weitergabe der Lasten für die soziale Infrastruktur
- Baulückenaktivierung und Eigentümeransprache
Mindestquote für den geförderten Mietwohnungsbau (Geschosswohnungsbau GWB)
Bedarf und Nachfrage nach Wohnraum in Würzburg bestehen in fast allen Marktsegmenten. In den letzten Jahren standen kaum Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung, so dass die Neubautätigkeit der hohen Nachfrage nach Wohnraum kaum gerecht werden konnte. Die Folge ist ein wachsender Druck auf den Wohnungsmarkt, der sich in steigenden Miet- und Kaufpreisen niederschlägt. Diese Situation wird sowohl durch den Trend zu Einpersonenhaushalten und steigendem Wohnflächenkonsum als auch durch die positive Bevölkerungsentwicklung verstärkt. Hinzu kommt der stetige Wegfall von geförderten Wohnungen aus der Sozialbindung. Diese Entwicklungen führen dazu, dass nicht nur Haushalte im niedrigeren Preissegment, sondern auch zunehmend Haushalte mit einem mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, geeigneten Wohnraum zu finden.
Eine maßgebliche Kernaufgabe der städtischen Wohnungspolitik ist eine zielgruppenspezifische Angebotsverbesserung und –sicherung an gefördertem Wohnraum im Mietwohnungsbau. Bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere ist zur Sicherung einer sozialen Stabilität ein Angebot für verschiedene Einkommensstufen in einer verträglichen Mischung anzustreben.
Die Einführung einer Mindestquote zum geförderten Mietwohnungsbau im Zuge der Baurechtschaffung neuer Wohnbauflächen stellt hierzu ein geeignetes Steuerungselement dar, da hier eine breite Mischung in der Wohnraumversorgung verschiedenster Einkommensgruppen und Haushaltsgrößen gesichert werden kann. Es ist notwendig, bei der Baurechtschaffung neuer Wohnbauflächen eine Kooperation mit Bauherren/ Investoren über eine Vereinbarung zum geförderten Mietwohnungsbau vertraglich zu sichern.
Pikto: Mindestquote für den geförderten Mietwohnungsbau (Quelle: Stadt Würzburg)
Am 26.09.2019 hat der Stadtrat eine Ergänzung des Grundsatzsbeschlusses vom 26.07.2018 beschlossen. Neben der Anzahl der Wohneinheiten ist nun auch die Geschossfläche für die Berechnung der Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau maßgebend.
- Download Grundsatzbeschluss Mindestquote geförderter Mietwohnungsbau
- Ansprechpartner Mindestquote geförderter Wohnungsbau
Andrea Ackva, Fachbereich Stadtumbau und Stadtentwicklung
Tel.: 0931/37-3592, Mail: andrea.ackva@stadt.wuerzburg.de
Beschluss Quote gef WB, 181 KB |
Ergänzung Grundsatzbeschluss Quote, 195 KB |
Lastentragung für soziale Infrastruktur (Kindertagesbetreuung)
Durch die steigende Nachfrage im Bereich der Kinderbetreuung und die in den letzten fünf Jahren steigenden Geburtenzahlen ist der aktuelle Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nicht mehr zu decken. Für eine ausreichende Ausstattung des Stadtgebiets ist es erforderlich, umgehend zu investieren. Aktuelle Wartelisten im Bereich der unter 3-jährigen von 394 Kindern und im Bereich der über 3-jährigen von 264 Kindern (Stand 31.12.2017) zeigen die Dringlichkeit. Für die Daseinsvorsorge im Bereich der Kindertagesstätten reichen die städtischen Mittel nicht mehr aus, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnungsdrucks und den damit einhergehenden neuen Wohngebietsentwicklungen.
Für städtebauliche Maßnahmen von Privaten, aus denen der Gemeinde Kosten entstehen, besteht die Möglichkeit gem. § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag) die Lasten, die aus der Folge dieses Vorhabens entstehen, an den Bauherrn/ Investor weiterzugeben. Die Lasten müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. Hierzu muss der Bedarf ermittelt werden und die sachliche und zeitliche Nähe zum Vorhaben gegeben sein. Bei der Entwicklung von neuen Wohngebieten ist es auch zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Kinderbetreuung im Alter von 1 - 6 Jahren dringend angezeigt, die Bauherren/ Investoren mit an den Kosten der Daseinsvorsorge-/Kindertagesbetreuung zu beteiligen.
Pikto: Lastentragung für soziale Infrastruktur (Quelle: Stadt Würzburg)
- Download Grundsatzbeschluss Lastentragung soziale Infrastruktur
- Ansprechpartner:
Herr Kunze, Frau Kraft Fachbereich Jugend und Familie
Beschlussvorlage SR 2018_07_26, 100 KB |
Verfahren
Die Grundsatzbeschlüsse sichern ein einheitliches Vorgehen der Verwaltung in der Gleichbehandlung privater Akteure bei der Entwicklung von zukünftigen Wohnbauvorhaben in der Baurechtschaffung.
Vertragliche Verpflichtungen (Grundzustimmungserklärung/ Städtebaulicher Vertrag) werden als mehrstufiges Verfahren parallel zum Bauleitplanverfahren gesichert, um sowohl für den Vorhabenträger/ Investor, als auch die Verwaltung Schritt für Schritt Planungssicherheit zu erhalten.
- Ansprechpartner:
Andrea Ackva, Fachbereich Stadtumbau und Stadtentwicklung
Tel.: 0931/37-3592, Mail: andrea.ackva@stadt.wuerzburg.de
Baulückenaktivierung und Eigentümeransprache
Unbebaute Wohnbaugrundstücke (Baulücken) innerhalb bestehender Siedlungsgebiete stellen ein großes Innenentwicklungspotenzial dar. Die Aktivierung dieser Grundstücke ist ein wichtiger Baustein eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagements.
Insgesamt wurden über 500 Grundstücke im Stadtgebiet Würzburg identifiziert, unbebaute Wohnbaugrundstücke/ Baulücken in privater Hand, die im vorhandenen Planungsrecht (gem. § 30/ 34 BauGB) sofort bebaubar und erschlossen sind.
Mit einer gezielten Eigentümeransprache und einem Beratungsangebot soll dieses Potenzial stärker aktiviert werden.
- Ansprechpartner:
Volker Ammersbach, Fachbereich Stadtumbau und Stadtentwicklung'
Tel.: 0931/37-3281, Mail: volker.ammersbach@stadt.wuerzburg.de
Beschluss Baulücken, 202 KB |