Aktivierung von Baulücken

Unbebaute Wohnbaugrundstücke – so genannte Baulücken – innerhalb bestehender Siedlungsgebiete stellen ein großes Innenentwicklungspotenzial dar. Die Aktivierung dieser Grundstücke ist ein wichtiger Baustein eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagements.

Die Stadt Würzburg hat sämtliche für eine bauliche Entwicklung in Frage kommenden Flächen des Stadtgebiets hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, des bestehenden Baurechts, der Erschließung und der Bebauungsmöglichkeiten überprüft. Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass eine große Anzahl von Grundstücken nach vorhandenem Planungsrecht grundsätzlich bebaubar und erschlossen ist.

   

Ergebnis erste Eigentümeransprache 2019

Die Verwaltung hat dann in einem ersten Schritt Anfang 2019 die Eigentümer:innen der identifizierten Baulücken für Wohnbebauungen hinsichtlich ihrer Entwicklungsabsichten befragt. Um in den Kontakt zu treten, erhielten die Eigentümer:innen der betreffenden Grundstücke einen Fragebogen.

Im Fragebogen wurden die folgenden Sachverhalte abgefragt:

  • Absicht einer geplanten Bebauung des Grundstücks durch den Eigentümer
  • Gründe, die eine Bebauung bisher verhindert haben
  • Bereitschaft zum Verkauf des Grundstücks zu bestimmten Konditionen
  • Bereitschaft für einen Flächentausch
  • Unterstützungsbedarf für Bebauung oder Verkauf
  • Das Ausfüllen des Fragebogens war freiwillig. Insgesamt wurden die Eigentümer:innen von 314 Flurstücken angeschrieben. Von diesen haben 137 einen Fragebogen zurückgeschickt (Rücklaufquote 44 %).

Im Ergebnis planten die Eigentümer:innen von 37 Flurstücken (12 %) eine bauliche Entwicklung ihres Grundstücks. Für fünf Flurstücke wurde dabei bereits eine Baugenehmigung erteilt. Bei zwölf Flurstücken war eine zeitnahe Bebauung in Aussicht – so hatten die Eigentümer:innen bereits einen Bauantrag eingereicht oder erarbeiteten einen Entwurf. Die Eigentümer:innen von 16 Flurstücken gaben an, dass sie eine Bebauung innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre planten. Zudem gab es vier Flurstücke mit bauplanungsrechtlichen Hindernissen.

Die Eigentümer:innen von 77 Flurstücken (25 %) gaben explizit an, dass sie keine bauliche Entwicklung planen.

Die Eigentümer:innen von 15 Flurstücken (5 %) signalisierten Verkaufsbereitschaft. Jedoch kam es aufgrund differierender Preisvorstellungen bzw. Kosten für Notar, Grundbuch und Grundsteuer zu keinem Verkauf.

170 Eigentümer:innen haben weder den Fragebogen beantwortet, noch sich telefonisch oder persönlich bei der Verwaltung gemeldet. 15 Eigentümer:innen konnten trotz der Tatsache, dass im Fragebogen Beratungs- / Verkaufsinteresse signalisiert wurde – weder durch Telefonate noch durch ein zweites schriftliches Ansprechen erreicht werden. Dies waren in der Summe 185 von 314 Flurstücken (59 %) zu denen keine (eindeutige) Aussage über die Entwicklungsabsichten getroffen werden konnte.

Im Fazit haben von den 314 Flurstücken die Eigentümer:innen von 37 eine die zukünftige Bebauung betreffend positive Rückmeldung gegeben. Davon hat fast die Hälfte eine Bauabsicht in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren bekundet.

Die drei häufigsten Antworten, warum das Grundstück in der Vergangenheit nicht bebaut oder verkauft wurde, waren „Nutzung für Nachkommen/Erben etc.“, „Für spätere Eigennutzung (Bebauung) vorgesehen“ und „Grundstück dient der Kapitalanlage“.

   

Zweite Eigentümeransprache 2023

Innerhalb der letzten vier Jahre seit der letzten Befragung wurden nun bereits 10 Prozent der Baulücken bebaut und für weitere 5 Prozent eine Baugenehmigung erteilt.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung verfolgt die Stadt Würzburg den Ansatz der Baulückenaktivierung auch weiterhin. Daher erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulücken in diesem Jahr wieder einen Fragebogen, in dem sie der Stadt Würzburg ihre entsprechenden Pläne und Bedürfnisse mitteilen können.

Sollten Sie Fragen zur Baulückenaktivierung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Ammersbach bei der Stadtverwaltung Würzburg,
E-Mail: volker.ammersbach@stadt.wuerzburg.de,
Tel.: 0931-373281, Fax: 0931-373288.

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