Gebühren
Die Gutachterausschüsse in Bayern sind zur Erhebung von Gebühren nach Art. 1, 5 BayKostenG in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis Tarifstelle 2.I.1/1.8 ermächtigt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Anweisung zur Gebührenfestsetzung der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Stadt Würzburg.
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Gebührenfestsetzung 01.03.2025, 302 KB |