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Entfernen von abgemeldeten Fahrzeugen

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (Artikel 18a) dürfen nicht zugelassene bzw. abgemeldete Fahrzeuge nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Die Stadt Würzburg bzw. die Polizei kennzeichen solche Fahrzeuge zunächst mit einer Plakette.

Diese informiert den Besitzer darüber, dass das abgemeldete Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf und das Fahrzeug deshalb unverzüglich zu entfernen ist.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so lässt die Stadt Würzburg – nach Ablauf bestimmter Fristen – das Fahrzeug abschleppen. Sollte Ihnen ein Fahrzeug ohne Kennzeichen oder ohne Zulassung auffallen, so können Sie dies dem Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Verkehrsregelung mitteilen.

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