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Werbeanlagen

Das Anbringen oder die Änderung einer Werbeanlage ist nach Art. 55 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO) grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Baugenehmigung umfasst im denkmalgeschützen Ensemblebereich der Innenstadt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 12 a) BayBO verfahrensfrei; im Ensemble der Altstadt, an Baudenkmalen und in der Nähe von Baudenkmalen ist in diesem Fall jedoch ein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) zu stellen.

Im Bereich des Altstadtensembles ist weiterhin die Werbeanlagensatzung der Stadt Würzburg (enthalten im Gliederungspunkt 6 des Gestaltungshandbuches zur Werbeanlagensatzung) zu beachten.

Im Gestaltungshandbuch zur Werbeanlagensatzung sehen Sie anhand von Beispielen, wie Werbeanlagen in Art, Anordnung, Größe, Form und Proportion gestaltet werden können.

Gestaltungshandbuch zur Werbeanlagensatzung, 4657 KB

Die offiziellen Formulare für einen Bauantrag können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: http://www.stmi.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.phpexterner Link

Ein Antragsformular für den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, 214 KB

Wird eine Werbeanlage (z.B. ein Ausleger oder eine Markise) über einer öffentlichen Straßen- oder Wegefläche angebracht, ist eine Sondernutzungserlaubnis (siehe auch Sondernutzung) zu beantragen.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Antrag auf Sondernutzungserlaubnis, 8 KB

Weitergehende Fragen zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung und zur Gestaltung von Werbeanlagen können Sie an die Bauantragsannahme richten.

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