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Bauverfahren; Verfahrensfreies

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Beschreibung

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Bestimmte andere Bauvorhaben sind nur bei "Plankonformität" genehmigungsfrei. Das heißt, es muss ein rechtverbindlicher Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift vorhanden sein, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der baulichen Anlage enthält und die zu errichtende bauliche Anlage muss diesen Festsetzungen entsprechen.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)externer Link Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Redaktionell verantwortlich: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortalexterner Link) Stand: 28.07.2015

Bauverfahren; Verfahrensfreies

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

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