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Bauen im Außenbereich

An die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) schließt sich der Außenbereich an. Dort gilt ein grundsätzliches Bauverbot mit Ausnahmevorbehalt; § 35 Baugesetzbuch, um die unbebaute Landschaft weitgehend zu erhalten.

Ob ein geplantes Bauvorhaben dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen und ob es genehmigungsfähig ist, beurteilt die Fachabteilung Bauaufsicht bzw. die Fachabteilung Bauleitplanung.

Bei einem zulässigen Bauvorhaben im Außenbereich muss die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtet und entsprechend den Vorgaben der §§ 14 bis 18 BNatSchGexterner Link vollzogen werden. Über die Genehmigung des Eingriffs und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Baugenehmigungsverfahren entschieden. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen müssen daher zusammen mit dem Bauantrag bei der Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauaufsicht eingereicht werden.

Nachstehendes Merkblatt fasst die wichtigsten Informationen zum Verfahren zusammen und soll Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen:

Bauen im Außenbereich; Stand 14.12.2018 Bauen im Außenbereich; Stand 14.12.2018, 142 KB
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