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Bauwerksprüfungen und Brückenmanagement

Der kommunale Straßenbaulastträger hat gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz im Rahmen seiner Vorsorge dafür einzustehen, dass die Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Standsicherheit von Ingenieurbauwerken gewährleistet ist.


Eine dauerhafte Bauwerksinstandhaltung ist Voraussetzung dafür, dass die
Verkehrssicherheit der Bauwerke über die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet werden kann.

Die Tatsache, dass der vorzeitige Ersatz eines Bauwerks die teuerste Variante einer Bauwerksunterhaltung darstellt und die Mittel hierfür nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen, macht eine laufende Überwachung mit eventuell daraus resultierender Instandsetzung notwendig.

Die Bauwerke werden daher alle 3 Jahre einer einfachen Bauwerksprüfung und alle 6 Jahre einer Hauptprüfung nach DIN 1076 unterzogen. Darüber hinaus werden die Bauwerke laufend kontrolliert.

Alle Schäden werden dokumentiert und für jedes Bauwerk eine Zustandsnote ermittelt. Diese Zustandsnote und Beurteilung des Ist-Zustandes eines Bauwerkes ist ein wesentlicher Grundstein für ein erfolgreiches Brückenmanagement.

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