Betreuung bzw. Betreuungsrecht - Was ist das?

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung von Volljährigen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht (mehr) in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen. Betreuung wird hier im Sinne von "gesetzlicher Vertretung" verstanden, nicht im Sinne von "Pflege", "Beaufsichtigung", "Versorgung", "Unterhaltung".
Der Betreuer (Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer) vertritt den Betreuten gesetzlich. Das bedeutet, der Betreuer gibt stellvertretend für den Betreuten Willenserklärungen ab (z.B. Unterschrift zur Einwilligung in eine Operation), schließt Verträge ab (z.B. Heimvertrag) oder erledigt Bankgeschäfte.
Die Aufgabe eines Betreuers ist es nicht, den Betreuten zu pflegen, zu versorgen, dessen Wohnung sauber zu halten, die Freizeit mit ihm zu verbringen. Es kann zu seinen Aufgaben zählen, die Pflege und Versorgung des Betreuten durch Dritte (z.B. Sozialstation) zu organisieren und ggf. die Finanzierung zu sichern. Der Umfang der Betreuung wird durch das Betreuungsgericht festgelegt.
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie zum Beispiel in der Broschüre des Bundesministerium der Justiz "Das Betreuungsrecht" oder im online Betreuerlexikon "wiki.btprax.de"
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