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Kommunaler Behindertenbeauftragter

Hier finden Sie die Aufgaben und die Sprechstunden des Kommunalen Behindertenbeauftragten und dessen Stellvertretung.

Gemäß Art. 18 des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes - BayBGG - sind kreisfreie Städte zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verpflichtet, einen Behindertenbeauftragten zu bestellen.

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung über den Behindertenbeirat der Stadt Würzburg vom 19. November 2020 werden der 1. Vorsitzende als Behindertenbeauftragter und sein Stellvertreter, als stellvertretender Behindertenbeauftragter für eine Wahldauer von 3 Jahren im Stadtrat bestimmt.

Aufgaben des Kommunalen Behindertenbeauftragten

Er berät die Bürgermeister, den Stadtrat und dessen Gremien, sowie die Verwaltung bei allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen und bei der Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung geforderten Inklusion.

Insbesondere ist der Kommunale Behindertenbeauftragte bei folgenden Anliegen zu hören:

  • Barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Baudenkmälern, Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
  • Verkehrsprobleme, Verkehrsmittel, Gestaltung der öffentlichen Verkehrswege und allen Fragen der Mobilität
  • Arbeit und beruflicher Integration – Schule und Ausbildung
  • Kommunikation
  • Soziale Dienstleistungen und Hilfen

Als sachverständiger Ratgeber ist er bei den obengenannten Belangen in Planung und Durchführung zu hören.

Der Behindertenbeauftragte läßt seine praktischen Erfahrungen und Kenntnisse in die Planung der Stadtverwaltung einfließen. Seine Anregungen sind schriftlich festzuhalten und frühzeitig den Gremien des Stadtrates und der Stadtverwaltung vorzutragen.

Derzeit stellt der Behindertenbeauftragte der Stadt Würzburg seine Anträge über den Oberbürgermeister an den Stadtrat. Von ihm erhält er die Möglichkeit, vor dem Stadtrat zu sprechen. Im übrigen gelten die §§ 30 Satz 1 und 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Würzburg.

Der Behindertenbeauftragte hat seinen Sitz in der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung der Stadt Würzburg.

Er arbeitet mit allen Behindertenverbänden in der Stadt Würzburg, den Behindertenbeauftragten anderer Städte und Landkreise und besonders mit der Landesbehindertenbeauftragten zusammen.

Die Stadt Würzburg stellt ihm im Rahmen des Haushaltes die für seine Arbeit notwendigen Mittel zur Verfügung.


Sprechstunde des Kommunalen Behindertenbeauftragten

Sprechzeiten des Kommunalen Behindertenbeauftragten und dessen Stellvertretung für Menschen mit Behinderung, Angehörige oder sonst interessierte Personen können gerne per Mail oder telefonisch individuell vereinbart werden. 

Tel: 0931 37-3569
email: behindertenbeauftragter@stadt.wuerzburg.de


In der konstituierenden Behindertenbeiratssitzung am 17.03.2021 wurde u.a. lt. Satzung der Vorstand neu gewählt. Als 1. Vorsitzender wurde Herr Julian Wendel und als seine Stellvertretung Frau Monika Fliemann gewählt.

Gemäß § 7 der Satzung über den Behindertenbeirat und aufgrund der Neuwahlen werden in der Sitzung des Stadtrats am 20.05.2021 Herr Wendel als Kommunaler Behindertenbeauftragter und Frau Fliemann als seine Stellvertreterin berufen.

Übersetzung Behindertenbeauftragter in Leichter Sprache

Kommunaler Behindertenbeauftrager - Leichte Sprache Kommunaler Behindertenbeauftrager - Leichte Sprache, 308 KB
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