Einfuhr von tierischen Lebensmitteln für den persönlichen Verbrauch in die EU
Es besteht die Gefahr, dass Tierseuchen in die Europäische Union (EU) eingeschleppt werden. Deshalb gibt es strenge Vorschriften für die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse in die EU. Diese Vorschriften gelten allerdings nicht für die Ein- und Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in die/aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
Lesen Sie hierzu vollgendes Merkblatt:
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Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Usprungs, 36 KB |