Registrierungspflicht für Wildkammern
Wildkammern müssen nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in folgenden Fällen registriert werden:
a) aus den Wildkammern werden Wildbearbeitungsbetriebe beliefert
b) in den Wildkammern werden kleine Mengen an Wildfleisch zerlegt und direkt an den Endverbraucher abgegeben.
Bei der ausschließlichen Sammlung und Zerlegung für den Eigenverbrauch ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Für das Stadtgebiet Würzburg ist die Registrirung an folgende Adresse zu senden:
Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg
Mail: verbraucherschutz@stadt.wuerzburg.de Fax: 0931 37 3825
Bitte nutzen Sie für die Meldung das unten hinterlegte Formular.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.
