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Registrierungspflicht für Wildkammern

beim Veterinäramt bzw. der Lebensmittelüberwachungsbehörde

Bild Formular 1

Wildkammern müssen nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in folgenden Fällen registriert werden:

a) aus den Wildkammern werden Wildbearbeitungsbetriebe beliefert

b) in den Wildkammern werden kleine Mengen an Wildfleisch zerlegt und direkt an den Endverbraucher abgegeben.

Bei der ausschließlichen Sammlung und Zerlegung für den Eigenverbrauch ist eine Registrierung nicht erforderlich.

Für das Stadtgebiet Würzburg ist die Registrirung an folgende Adresse zu senden:

Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Mail: verbraucherschutz@stadt.wuerzburg.de    Fax: 0931 37 3825

Bitte nutzen Sie für die Meldung das unten hinterlegte Formular.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.

 

Formular_Registrierung_Betriebe Formular_Registrierung_Betriebe, 61 KB

 

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