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Informationen zum islamischen Opferfest (türkische Bezeichnung: Kurban Bayram)

Sachkundenachweise nach VO (EG) Nr. 1099/2009

Seit 01.01.2013 gelten die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Gemäß Artikel 7 haben Unternehmer sicher zu stellen, dass alle Tätigkeiten im Rahmen der Schlachtung nur von Personen durchgeführt werden, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine Person einmalig oder regelmäßig tätig wird. Daher benötigen Personen, die den Entbluteschnitt ausführen wollen, einen Sachkundenachweis, der das Entbluten lebender Tiere umfasst.

Lesen Sie hierzu bitte das nachfolgende Merkblatt:

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