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Pflicht zur Meldung von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Futtermitteln

Seit dem 01.05.2012 müssen Futtermittelunternehmer, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Futtermitteln den zuständigen Behörden melden.

Für die Übermittlung der Daten muss die unten zum Download bereitgestellte Tabelle verwendet werden.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise:

Ausfüllhinweise Ausfüllhinweise, 39 KB

 

FM_Erfassungstabelle Stand 15.09.2014 FM_Erfassungstabelle Stand 15.09.2014, 272 KB

Oder besuchen Sie die Homepage des BVL unter folgendem Link:

www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/
05_Dioxine/lm_dioxineUndAndere_node.htmlexterner Linkexterner Link

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