Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Impfung von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit

Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund von § 4 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung,
Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit folgende Allgemeinverfügung:

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