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Was bedeutet Vormund- und Pflegschaft?

Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für Minderjährige (das so genannte Mündel), sowie für deren Vermögen. Eine Vormundschaft muss durch das Familiengericht angeordnet und auf eine Einzelperson oder das Jugendamt übertragen werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, selbst die elterliche Sorge auszuüben.

Unter einer Pflegschaft versteht man die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person oder auf das Jugendamt durch das Familiengericht.


Ansprechpartnerinnen:

Tel. 0931 - 37 25 33

Tel. 0931 - 37 35 34

Tel. 0931 - 37 25 82


 

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