Kultur und Bildung

Arbeitsstipendien - diesjährige Bewerbungsphase beendet

Die Stadt Würzburg hat in diesem Jahr erneut Stipendien für die Durchführung eines konkreten Projektes von freiberuflichen Künstler:innen ausgeschrieben.

Die Bewerbungsphase zu den Arbeitsstipendien der Stadt Würzburg im Bereich Kultur ist beendet. Die Bewerber:innen werden im Laufe des Juli eine Benachrichtigung erhalten.

Mit Tanz, Literatur, Bildender Kunst oder durch Kompositionen schaffen Künstler:innen neue Welten und Perspektiven. Als Künstler:in können Sie sich durch unsere Förderung noch stärker auf Ihr kreatives Schaffen konzentrieren.

Die Stadt Würzburg schreibt in diesem Jahr drei Stipendien für die Durchführung eines konkreten Projektes von freiberuflichen Künstler:innen aus. Ein weiteres Stipendium für den Bereich Theater (z.B. Schauspiel, Musiktheater, Tanztheater, …) wird von der Stadt Würzburg mit Mitteln der Dr. Alexander Schuchbauer Stiftung ausgeschrieben.

Die Vergabe erfolgt aufgrund einer Eigenbewerbung und wird durch eine interdisziplinäre Fachjury, die durch den Fachbereich Kultur einberufen wird, vergeben.


1. Was wird gefördert?

Die städtischen Stipendien können grundsätzlich für alle künstlerischen Bereiche und Sparten vergeben werden.

Das Theater-Stipendium (der Dr. Alexander Schuchbauer-Stiftung) wird speziell und ausschließlich für die Sparte Theater vergeben. Mit dem Stipendium soll insbesondere die Arbeit an neuen, zukunftsorientierten Vorhaben ermöglicht werden.

Folgende, nicht abschließend aufgezählte, Vorhaben sind (beispielhaft) förderfähig:

Recherche und Materialsammlung für ein besonders aufwändiges neues Projekt

Beginn/Fortsetzung/Abschluss eines neuen Werkes oder eines Werkzyklus

Erarbeitung neuer künstlerischer Konzepte/Formate, Veranstaltungsformen oder Interaktionstechniken

2. Wer kann sich bewerben?

Für ein Stipendium bewerben können sich grundsätzlich freiberufliche Künstler:innen ohne Einschränkung auf bestimmte Sparten (z.B. Autor:innen, Musiker:innen bildende Künstler:innen, Fotograf:innen, Filmkünstler:innen, Schauspieler:innen, Tänzer:innen, Choreograf:innen, Regisseur:innen u.a.).

Bewerber:innen müssen ihren Schaffensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in der Stadt Würzburg haben und dürfen weder an einer Hochschule immatrikuliert sein, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.

Die künstlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Bewerber:innen dürfen grundsätzlich kein weiteres Stipendium für das Projekt oder für den Zeitraum des Stipendiums von anderen öffentlichen Institutionen erhalten [haben].

Die Bewerber:innen müssen in ihrer Bewerbung mit der Vita und mit Arbeitsproben nachweisen, dass sie über ein eigenständiges Werk verfügen und durch ihr künstlerisches Wirken bereits mehrjährige öffentliche Anerkennung gefunden haben.

3. Wie ist ein Stipendium dotiert und wie lange läuft es?

Drei Stipendien der Stadt Würzburg sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert, das spezielle Theater-Stipendium (Dr. Alexander Schuchbauer-Stiftung) ist mit 7.500 Euro dotiert.

Die Laufzeit der Stipendien kann grundsätzlich individuell festgelegt werden. Die Arbeitsphasen/ Stipendien müssen allerdings im Jahr 2025 starten und sollten i.d.R. maximal eine Laufzeit von sechs Monate umfassen.

Das Stipendium/Arbeitsvorhaben kann erst nach Erhalt eines positiven Bescheides begonnen werden.

Spätestens drei Monate nach Beendigung des Arbeitsvorhabens ist ein Sachbericht mit entsprechender Dokumentation beim Fachbereich Kultur einzureichen.

4. Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital (info.kultur@stadt.wuerzburg.de, Betreff: „Bewerbung Stipendium“) mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular:

Download Bewerbungsformular

Die Anträge müssen enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
  • eine anschauliche und übersichtliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens (max. 2 Seiten) und Darstellung, wie die Arbeitsergebnisse weitergeführt und öffentlich vermittelt werden können
  • künstlerische Vita: Informationen zu bisherigen Arbeiten und Projekten, Preisen, Stipendien, Ausstellungen, Auftritte, Veröffentlichungen etc.
  • ausgewählte Arbeitsproben: Portfolio auf DIN A 4 mit max. 10 Seiten (Abbildungen, Text-proben, Auszugspartituren etc.) ergänzend Links oder Stick mit Audio-/Filmarbeiten, Mitschnitten, maximal 3 Werke), keine Originale!

Die Bewerbungsfrist endet am 13.06.2025. Verspätet eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie für eingehende E-Mails die maximale Kapazitätsgrenze von 25 MB. Sollten Ihre Bewerbungsunterlagen diese Grenze überschreiten, können Sie sich gerne telefonisch unter der Nummer 0931/37-2787 melden. Sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie binnen weniger Tage eine entsprechende Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung. Sollten Sie diese nicht innerhalb von einer Woche erhalten, so bitten wir um Kontaktaufnahme unter der Nummer 0931/37-2787.

Es liegt im Verantwortungsbereich jedes/jeder Bewerber:in selbst, dass eine Bewerbung fristgerecht und vollständig beim Fachbereich Kultur eingeht.

5. Wie werden die Stipendien ausgewählt?

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft eine durch den Fachbereich Kultur berufene, interdisziplinäre Fachjury von mindestens fünf Personen. Vorsitzende/r ist der Kulturreferent bzw. der Fachbereichsleiter Kultur. Die Jury kann einen bereichsübergreifend aufgestellten Fachbeirat oder einzelnen Expert:innen zu ihrer Beratung hinzuziehen. Maßgeblich für die Auswahl sind die künstlerische Qualität und Innovation des Arbeitsvorhabens und der bisherigen Arbeit der Bewerber:innen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Stipendiums besteht nicht; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie werden die Stipendien ausgezahlt?

Nach schriftlicher Information aller Bewerber:innen werden die Stipendien per Zuwendungs-Bescheid bewilligt. Die Stipendien werden zu Beginn des Stipendienzeitraums ausgezahlt.

7. Sachbericht

Drei Monate nach Beendigung des Arbeitsvorhabens ist ein anschaulicher Sachbericht einzureichen. Die Arbeitsergebnisse sollten in geeigneter Weise dokumentiert oder, sofern vorhanden, als Belegexemplar (Audio oder Film, Texte, Kataloge, Publikationen etc.) mit dem Sachbericht eingereicht werden.

8. Hinweise

Stipendien können der Einkommensbesteuerung unterliegen und sollten ggf. unverzüglich bei den jeweiligen Bewilligungsstellen von Sozialleistungen und den Finanzbehörden angezeigt werden. Für den Zwecke der Festsetzung von Steuervorauszahlungen sind die Stipendien regelmäßig nicht zu berücksichtigen.

9. Verbot der Doppelförderung

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

D. h. ein Stipendium kann nicht bewilligt werden, sofern für das Vorhaben (bzw. dieselbe Arbeitsphase) bereits ein Stipendium gewährt wurde. In diesem Fall wird das Stipendium der Stadt Würzburg aberkannt und ggfls. zurückgefordert, und auch, falls im Laufe des genehmigten Stipendiums ein weiteres, anderes Stipendium angenommen werden würde.

Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung, die Beantragung von weiteren Stipendien und Förderungen entsprechend beim Fachbereich Kultur anzuzeigen und mitzuteilen, ob diese gewährt oder abgelehnt wurden.

10. Informations- und Rückzahlungsverpflichtung

Die/der Stipendienempfänger:in ist verpflichtet, die Stadt Würzburg von Sachverhalten, die der Förderung oder der Bemessung des Stipendiums zugrunde liegen, in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist die/der Stipendienempfänger:in verpflichtet, bei Nichtantritt, Verkürzung des bewilligten Förderzeitraumes oder Abbruch die Stadt Würzburg umgehend zu informieren und entsprechende Rückzahlungen anteilig oder vollumfänglich zu leisten.

Beratung:

Bitte richten Sie Ihre Fragen mit dem Betreff: „Bewerbung Stipendium“ an:

info.kultur@stadt.wuerzburg.de oder rufen Sie uns an unter: 0931/37-2787

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