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Projektförderung

Auszug aus den Kulturförderrichtlinien der Stadt Würzburg, Stand Februar 2017:

Im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel können einzelne Projekte gefördert werden. Ein Projekt kann innerhalb eines Haushaltsjahres in der Regel nur einmal gefördert werden und kann auch eine Veranstaltungsreihe sein.

Projekte dürfen grundsätzlich nicht eher begonnen werden, als ein Zuwendungsbescheid ergangen ist. Muss mit der Maßnahme ausnahmsweise vorzeitig begonnen werden, ist die Genehmigung der Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - einzuholen.

Unter die Projektförderung fallen u. a. auch schriftstellerische und sonstige Publikationen sowie Film- und Theaterprojekte einzelner Künstlerinnen und Künstler, die von kultureller Bedeutung sind und in der Regel in Würzburg stattfinden.

In folgenden Fällen kann eine mehrjährige Förderung von bis zu drei Jahren bewilligt werden:

  • für ein mehrjähriges in sich abgeschlossenes Projekt
  • als Impulsförderung im Sinne einer Anschubfinanzierung, wer eine Bereicherung des lokalen Kulturlebens insbesondere durch innovative Ansätze aufzeigen kann. Ein Anspruch auf anschließende Förderung besteht nicht.

Besonders förderungswürdig sind

  • qualitativ herausragende Projekte, Initiativen und Sonderthemen
  • neue künstlerische Ansätze
  • Projekte, die für das Kulturangebot in Würzburg eine Besonderheit darstellen
  • Projekte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugt ansprechen
  • Projekte, die sich künstlerisch mit eigenen und anderen kulturellen Hintergründen auseinandersetzen und einen integrativen Ansatz verfolgen
  • Projekte der Kulturellen Bildung / künstlerischen Vermittlungsprojekte, die in Kooperation mit Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kulturinstitutionen sowie möglichst weiteren Partnern (beispielsweise Kitas, Schulen, soziale Einrichtungen, Akteure der Kulturellen Bildung) durchgeführt werden und, die über das reguläre Programm der ggf. beteiligten Einrichtungen hinaus besondere Impulse und Innovationen entwickeln.

Durch Vorlage von Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan muss nachgewiesen werden, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind. Der Antragsteller hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Nach Beendigung des Projekts ist der Verwendungszweck nachzuweisen. Eine genaue Abrechnung der Gesamteinnahmen und -ausgaben ist vorzulegen.
Ergibt der Verwendungsnachweis eine nachträgliche Reduzierung der ursprünglich veranschlagten Kosten (z. B. durch Mehreinnahmen) bzw. einen Gewinn, ist eine evtl. Mehrförderung an die Stadt zurückzuerstatten.

Anträge sind ganzjährig möglich und mit einer genauen Beschreibung und Kalkulation des jeweiligen Projektes an die Stadt Würzburg - Fachbereich Kultur - zu richten.

Bei allen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, ist auf die Förderung mit dem Hinweis, "Gefördert durch die Stadt Würzburg" zu verweisen.


Dem Antrag ist eine ausführliche Projektbeschreibung beizulegen und eine Kalkulation bzw. ein Finanzierungsplan (Aufbau siehe Muster-Finanzierungsplan). 

Antrag Projektförderung Antrag Projektförderung, 749 KB
Finanzierungsplan Finanzierungsplan, 212 KB
Merkblatt Anträge Projektförderung Merkblatt Anträge Projektförderung, 114 KB

 

Termine für die Einreichung für Anträge auf Projektförderung bei der Stadt Würzburg für das Jahr 2023:

Anträge für Projekte

im ersten Quartal: Januar, Februar März
01.12.2022

zweiten Quartal: April, Mai, Juni
01.03.2023

dritten Quartal: Juli, August, September
01.06.2023

Vierten Quartal: Oktober, November, Dezember
01.09.2023

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