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Richtlinien zur Verleihung des „PREIS FÜR JUNGE KULTUR“

„PREIS FÜR JUNGE KULTUR“;

Änderung der Richtlinien vom 03.03.2005


§1

Der „RREIS FÜR JUNGE KULTUR“ wird jährlich von der Stadt Würzburg, dem Umsonst & Draußen e.V. und der Distelhäuser Brauerei vergeben und ist mit 2.500 Euro dotiert. Es sollen junge Künstler, Initiativen und Projekte ausgezeichnet und damit motiviert werden, die für den Kulturpreis/Kulturförderpreis der Stadt (noch) nicht zur Debatte stehen.
 

§2

1. Der Preis wird jährlich an mindestens zwei Preisträger verliehen. Dies können sowohl Einzelkünstler als auch Gruppen oder Projekte sein. Es gibt die Sparte „Musik“ und die Sparte „Sonstiges“. Mindestens einer der Preisträger stammt immer aus der Sparte „Musik“.

Den „PREIS FÜR JUNGE KULTUR“ können Künstler erhalten, deren Wirkungsschwerpunkt in der Region Würzburg/Mainfranken liegt und die nicht über 30 Jahre alt sind. Hier darf die Findungskommission in engeren Grenzen Ausnahmen machen, wenn die entsprechende Entscheidung einstimmig getroffen wird. Zugelassen sind Einzelkünstler und Künstlergruppen aus allen künstlerischen Sparten sowie Einzelprojekte mit benennbaren Verantwortlichen.

2. Die Verleihung mit dem „PREIS FÜR JUNGE KULTUR“ schließt eine Auszeichnung gemäß Satzung über die Verleihung von Preisen und Ehrungen im Bereich Kultur der Stadt Würzburg in den Folgejahren nicht aus.
 

§ 3

1. Die Verteilung des Preisgeldes legt die Findungskommission fest. Ein Vorschlagsrecht haben nur die Mitglieder der Findungskommission. Sie verpflichten sich, alle Anregungen, die sie im Laufe des Jahres erhalten, weiterzuleiten und in die Überlegungen zur Nominierung mit einzubeziehen.

Die Findungskommission, die sich aus zwei Mitgliedern des Umsonst & Draußen e.V., vier Vertretern der Stadt Würzburg (zwei Mitglieder des Stadtrates, ein Vertreter des Fachbereichs Kultur und ein Vertreter des Jugendkulturhauses Cairo), einem Vertreter des Dachverbandes freier Würzburger Kulturträger, einem Vertreter der Distelhäuser Brauerei und jeweils einem der beiden Preisträger des Vorjahres zusammensetzt, trifft sich bis Anfang Januar und schlägt dem Stadtrat Preisträger vor.

2. Die Preisträger treten, soweit dies im Rahmen der Organisation möglich ist, jeweils beim Umsonst & Draußen Festival auf. Bei den Ankündigungen im Programmheft wird im Text und durch Abdruck des Förderpreis-Logos auf den Gewinn des Preises für junge Kultur hingewiesen. Die Entscheidung hierüber trifft der Umsonst & Draußen e.V..


§ 4

Die öffentliche Preisverleihung findet im Frühjahr durch den Oberbürgermeister statt und wird vom Umsonst & Draußen e.V. durchgeführt.

Die Preisträger werden erst nach der Zustimmung des Stadtrates informiert.


§ 5

1. Soweit den Empfehlungen der Findungskommission nicht gefolgt wird, unterbleibt die Preisverleihung in diesem Jahr.

2. Die Distelhäuser Brauerei stiftet die Preisgelder für die Jahre 2011 bis 2013. Sollte eine Verlängerung der Vereinbarung über den genannten Zeitraum hinaus nicht zustande kommen, steht es der Stadt Würzburg und dem Umsonst & Draußen e.V. frei, andere Filmen um die Übernahme der Fördersumme zu bitten oder den Preis nicht weiter zu vergeben.

3. Gegen Entscheidungen über die Zuerkennung eines Preises ist der Rechtsweg ausgeschlossen.


§ 6

Diese Richtlinien treten am 11.11.2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 03.03.2005 außer Kraft.

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