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Rauchwarnmelder in Wohnungen werden nicht durch die Feuerwehr überprüft

Aktuell wurden Fälle bekannt, in denen sich Personen als Mitarbeiter der Feuerwehr ausgeben und Zugang zur Wohnung verlangen. Angeblich müssten sie die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder überprüfen. 
Sollte dies der Fall sein, verständigen sie unverzüglich die Polizei.

Das Amt für Zivil- und Brandschutz weist darauf hin, dass eine Überprüfung oder Kontrolle der Rauchwarnmelder in Wohnungen prinzipiell nicht durch die Feuerwehr oder andere Mitarbeiter der Stadt Würzburg erfolgt.
Eigentümer von vorhandenen Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2017 verpflichtet, Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder obliegt dem Mieter oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Diese Vorgaben sind im Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung nachzulesen.

Wir möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Installation der Rauchwarnmelder und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft nicht durch die Feuerwehr oder andere Mitarbeiter der Stadt Würzburg überprüft wird. 
Der Eigentümer und der Mieter der Wohnung sind für die Ausstattung und die Betriebsbereitschaft  selbst verantwortlich.

Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Gefahrenvorbeugung unter der Telefonnummer 0931/30906-311 zur Verfügung.

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