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Einstellungsvoraussetzung

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
 

  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
     
  • Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Fachhochschul- oder Bachelorstudium, hierzu gehören insbesondere die Studienrichtungen Maschinenbau, Bauwesen, Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik, Erwachsenenbildung
     
  • Uneingeschränkte gesundheitliche und sportliche Eignung für den Einsatzdienst sowie Atemschutztauglichkeit (G 26.3)
     
  • Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen
     
  • mindestens Schwimmabzeichen in Bronze bzw. Freischwimmerabzeichen (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
     
  • mindestens Deutsches Sportabzeichen in Bronze (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
     
  • hohe Belastbarkeit, überdurchschnittliches Engagement und ausgeprägte Teamfähigkeit
     
  • Sozialkompetenz, insbesondere im Umgang mit ehrenamtlichen Einsatzkräften
     
  • Flexibilität und Durchsetzungsvermögen
     
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung 43 Jahre, damit eine Verbeamtung noch vollzogen werden kann.

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