Einstellungsvoraussetzung
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Fachhochschul- oder Bachelorstudium, hierzu gehören insbesondere die Studienrichtungen Maschinenbau, Bauwesen, Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik, Erwachsenenbildung
- Uneingeschränkte gesundheitliche und sportliche Eignung für den Einsatzdienst sowie Atemschutztauglichkeit (G 26.3)
- Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen
- mindestens Schwimmabzeichen in Bronze bzw. Freischwimmerabzeichen (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
- mindestens Deutsches Sportabzeichen in Bronze (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
- hohe Belastbarkeit, überdurchschnittliches Engagement und ausgeprägte Teamfähigkeit
- Sozialkompetenz, insbesondere im Umgang mit ehrenamtlichen Einsatzkräften
- Flexibilität und Durchsetzungsvermögen
- Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung 43 Jahre, damit eine Verbeamtung noch vollzogen werden kann.