Anzeige eines individuellen Verkaufsabends

Mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) am 1. August 2025 haben Verkaufsstellen die Möglichkeit, an bis zu vier Werktagen pro Jahr ihre Öffnungszeiten auf freiwilliger Basis zu verlängern – bis spätestens 24:00 Uhr.


Sind Verkaufsabende an besondere Anlässe gebunden?

Nein, diese Verkaufsabende sind an keine besonderen Anlässe gebunden, müssen jedoch mindestens 14 Tage vorher bei der Stadt Würzburg angezeigt werden.

Wie können individuelle Verkaufsabende angezeigt werden?

Die Anzeige für einen individuellen Verkaufsabend können Sie ganz bequem online einreichen. 
Den Link finden Sie hier: 

Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag (Online-Service) Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag (Online-Service), externer Link
Wer darf einen Verkaufsabend anmelden?

Alle stationären Verkaufsstellen im Gemeindegebiet, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Wie oft darf ich verlängert öffnen?

Pro Verkaufsstelle maximal vier Mal pro Kalenderjahr. Weitere Tage sind gesetzlich nicht zulässig.

Muss ich dafür eine Genehmigung beantragen?

Nein. Die verlängerte Öffnung ist anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund fallen auch keine Gebühren an. Die Anzeige muss mind. 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Darf ich auch Veranstaltungen oder Außenverkauf anbieten?

Nur, wenn dafür separate Genehmigungen vorliegen (z. B. Sondernutzung, Gaststättenerlaubnis). Dieses Formular gilt nur für die Ladenöffnung.

Muss ich auf Lärmschutz achten?

Ja. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Lärmschutz und zur Nachtruhe. Insbesondere bei Musik, Außenaktivitäten oder großen Menschenansammlungen ist Rücksichtnahme geboten.

Welche Rechtsgrundlage gibt es für dafür?

Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)

Welche Tage sind von der Regelung ausgenommen?

Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage sowie stille Tage nach dem Feiertagsgesetz (Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend).

Wie hängen die individuellen Einkaufsabende mit übergreifenden Initiativen (verkaufsoffene Sonntage, weitere Einkaufsabende) zusammen?

Eine individuelle Verlängerung der Öffnungszeit gilt zusätzlich zu den übergreifenden Aktionen für die gesamte Innenstadt. Eine zusätzliche Anzeige von der jeweiligen Verkaufstelle bedarf es an den übergreifenden Aktionen nicht. Nach dem neuen Ladenschlussgesetz für Bayern können neben den individuellen Einkaufsabenden durch Rechtsverordnung jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertage sowie jährlich höchstens acht Werktage (von 20 bis max. 24 Uhr) freigegeben werden.


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