Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte und Stellvertetererlaubnis Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf einer Erlaubnis. Soll der Betrieb der Gaststätte an einen Stellvertreter übertragen werden, so ist dies ebenfalls erlaubnispflichtig.
Vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen Sollen aus einem besonderen Anlass, z.B. bei einem Vereinsfest, alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf angeboten werden, so benötigt man eine vorübergehende Schankerlaubnis.
Maklererlaubnis Wer gewerbsmäßig Immobilien, Darlehen oder Finanzdienstleistungen wie z.B. Investmentfonds vermitteln will, der bedarf einer Maklererlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung der Maklererlaubnis sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordeten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Heilpraktikererlaubnis Wer, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellt, heilt oder lindert, benötigt hierfür nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis.
Reisegewerbekarte Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes oder ohne einen Betriebssitz zu haben Waren oder Leistungen anbietet, Bestellungen aufnimmt oder als Schausteller tätig ist, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Gewerbeanmeldung Hier finden Sie Informationen zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerberegisterauskunft und Abdruck Gewerbemeldung