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Erlaubnis zur Veranstaltung von Lotterien und Verlosungen

Um eine Lotterie oder eine Verlosung veranstalten zu dürfen, bedarf man einer Erlaubnis. Von der Höhe des eingesetzten Spielkapitals und dem Ort der Veranstaltung hängt es ab, welche Behörde diese Erlaubnis erteilt. 

Im Einzelnen gibt es dazu folgendes zu beachten:

Lotterien und Ausspielungen Merkblatt | Stand: Januar 2018, 74 KB
Merkblatt_Lotteriesteuer Stand: Januar 2023 Merkblatt_Lotteriesteuer Stand: Januar 2023, 71 KB

Die Veranstaltung einer Tombola kann mit bei der Stadt Würzburg mit diesem Formblatt angezeigt werden: 

Antrag / Anmeldung Lotterie / Ausspielung | Stand: Januar 2023 Antrag / Anmeldung Lotterie / Ausspielung | Stand: Januar 2023, 526 KB

Den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland finden Sie hierexterner Link.

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