Parkausweise für Handwerker, Soziale Dienste und Handelsvertreter
Was ist eine Parkausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO?
Sie erlaubt das Halten und Parken sowie die Benutzung von Fußgängerbereichen im Stadtgebiet in bestimmten Ausnahmefällen – etwa für Handwerksbetriebe, Soziale Dienste und Handelsvertreter.
Wer kann eine Parkausnahmegenehmigung beantragen?
- Handwerksbetriebe
- Soziale Dienste
- Handelsvertreter
Wo kann die Genehmigung beantragt werden?
Bei der Fachabteilung Ordnungsaufgaben (FA Ordnungsaufgaben) der Stadt Würzburg.
Gibt es ein Antragsformular zum Download?
Ja, das Antragsformular finden Sie hier:
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Antrag Handwerkerparkausweis Sozialer Dienst (PDF-Dokument), 111 KB |
Welche Unterlagen müssen beim Erstantrag eingereicht werden?
- Kopien der Kfz-Scheine der betreffenden Fahrzeuge
- Für Handwerker / Handelsvertreter: Kopie der Gewerbeanmeldung
- Für Soziale Dienste: Nachweis der Anerkennung durch Kranken- oder Pflegekasse
- Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Welche Gebühren fallen für die Parkausnahmegenehmigung an?
Für die Park-Ausnahmegenehmigung fallen die folgenden Gebühren an:
| Berufsgruppe | ¼ Jahr | ½ Jahr | 1 Jahr | 2 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Handwerker / Handelsvertreter | 43,00 € | 84,00 € | 135,00 € | 213,00 € |
| soziale Dienste | 12,00 € | 23,00 € | 39,00 € | 62,00 € |
