Parkausweise für Handwerker, Soziale Dienste und Handelsvertreter

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Halten und Parken sowie von der Benutzung von Fußgängerbereichen im Stadtgebiet Würzburg

Was ist eine Parkausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO?

Sie erlaubt das Halten und Parken sowie die Benutzung von Fußgängerbereichen im Stadtgebiet in bestimmten Ausnahmefällen – etwa für Handwerksbetriebe, Soziale Dienste und Handelsvertreter.

Wer kann eine Parkausnahmegenehmigung beantragen?
  • Handwerksbetriebe
  • Soziale Dienste
  • Handelsvertreter
Wo kann die Genehmigung beantragt werden?

Bei der Fachabteilung Ordnungsaufgaben (FA Ordnungsaufgaben) der Stadt Würzburg.

Gibt es ein Antragsformular zum Download?
Welche Unterlagen müssen beim Erstantrag eingereicht werden?
  • Kopien der Kfz-Scheine der betreffenden Fahrzeuge
  • Für Handwerker / Handelsvertreter: Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Für Soziale Dienste: Nachweis der Anerkennung durch Kranken- oder Pflegekasse
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Welche Gebühren fallen für die Parkausnahmegenehmigung an?

Für die Park-Ausnahmegenehmigung fallen die folgenden Gebühren an:

 

Berufsgruppe ¼ Jahr ½ Jahr 1 Jahr 2 Jahre
Handwerker / Handelsvertreter 43,00 € 84,00 € 135,00 € 213,00 €
soziale Dienste 12,00 € 23,00 € 39,00 € 62,00 €

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