Organisation von Demonstrationen

Bei der Organisation einer Demonstration ist das Bayerische Versammlungsrecht zu beachten. Dies schreibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel in Würzburg mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe (dabei bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben außer Betracht) bei der Stadt Würzburg anzuzeigen sind.

Für die Anzeige bei der Stadt Würzburg gibt es folgendes Formblatt bzw. Online-Service:

Versammlungsanzeige (PDF-Dokument), 114 KB
Versammlungsanzeige (Online-Service) Versammlungsanzeige (Online-Service), externer Link
Datenschutzhinweis Versammlungen Datenschutzhinweis Versammlungen, 39 KB


Die gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Versammlungsgesetzexterner Link

Entsteht der Anlass für die Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist sie spätestens mit ihrer Bekanntgabe bei der Stadt Würzburg oder bei der Polizei anzuzeigen.

Wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ohne Vorbereitung und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht, dennoch sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anzeigepflichtig. 

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