Organisation von Demonstrationen
Für die Anzeige bei der Stadt Würzburg gibt es folgendes Formblatt bzw. Online-Service:
Versammlungsanzeige (PDF-Dokument), 114 KB |
Datenschutzhinweis Versammlungen, 39 KB
Die gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Versammlungsgesetz
Entsteht der Anlass für die Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist sie spätestens mit ihrer Bekanntgabe bei der Stadt Würzburg oder bei der Polizei anzuzeigen.
Wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ohne Vorbereitung und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht, dennoch sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anzeigepflichtig.