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Sport und Aktiv

Schulsport-Wettbewerbe; Kostenabrechnung

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation und der Teilnahme an Schulsport-Wettbewerben entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

Beschreibung

Für die Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/ Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erstattet den in den "Arbeitskreisen Schulsport" mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises Schulsport bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettkämpfe auf Orts- und Kreisebene sind bisher durch die Landkreise, Städte und Gemeinden mit teilweiser Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen übernommen worden.

Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden durch die Regierungen nach Vorlage der Belege aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erstattet. Zu den Fahrtkosten der Schulmannschaften - soweit sie nicht durch andere Förderer gedeckt sind - können nach Maßgabe der verfügbaren staatlichen Haushaltsmittel Zuschüsse durch die Regierungen gewährt werden. Über die Höhe der Zuschüsse kann jeweils erst nach Vorlage aller Anträge bis spätestens 31. Juli des betreffenden Schuljahres entschieden werden.

Die Kosten für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, von süd- und nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst getragen. Es werden die Fahrtkosten der teilnehmenden Schulmannschaften erstattet, Verpflegungszuschüsse für Schüler gewährt sowie Tage- und Übernachtungsgeld für betreuende Lehrer. Alle Abrechnungen sind von den Schulen vollständig und gut leserlich ausgefüllt in doppelter Ausfertigung (bei Sammelanreisen vom jeweiligen "Arbeitskreis Schulsport") bis spätestens 10 Tage nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter zuzusenden. Sollten die Abrechnungen bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet wird. In allen anderen Fällen stellt die Schulleitung der teilnehmenden Schule bzw. der "Arbeitskreis Schulsport" auf dem Abrechnungsformular die sachliche Richtigkeit der Angaben fest. Nähere Einzelheiten sind jeweils in der jährlich erscheinenden Broschüre "Schulsport-Wettbewerbe in Bayern" geregelt.

Bei der Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden insbesondere folgende Leistungen über die Bayerische Landesstelle abgerechnet:

  • Reisekosten (z.B. für Mannschaftsbetreuer und Organisatoren) nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133) und weiteren einschlägigen Vorschriften.
    Hierzu zählen Fahrkosten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln.
  • Deutsche Bahn AG (bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt").
  • Zubringerkosten zum nächstgelegenen Bahnhof sowie Fahrkosten am Veranstaltungsort mit S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn oder Linienbussen.

Die Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen oder die Benutzung eigener Pkws darf nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Genehmigung der verantwortlichen Stellen erfolgen.

Tagegeld und ggf. Übernachtungsgeld (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen) wird nach den Artikeln 8, 9 und 11 BayRKG in der jeweils gültigen Fassung gewährt. Dabei sind die seit 1.1.1996 maßgebenden steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Weiterführende Informationen zum Thema "Kostenerstattungen" finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und auf den Internetseiten der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport (siehe unter "Weiterführende Links").

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortalexterner Link) Stand: 19.11.2015

Schulsport-Wettbewerbe; Kostenabrechnung

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation und der Teilnahme an Schulsport-Wettbewerben entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

Für Sie zuständig

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