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Sichern Sie sich jetzt Ihre Photovoltaik-Förderung 2023 - Fördertopf für 2023 ausgeschöpft

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage das Budget für das Förderprogramm "Klimaneutral Wohnen" für dieses Jahr ausgeschöpft ist. Leider sehen wir uns daher gezwungen, das Programm ab dem 01.11.2023 auszusetzen.

Inhalt:


10 Gründe, warum Sie gerade jetzt Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!

  1. Förderungen: Zur Zeit sind die Förderungen durch die Stadt für Photovoltaikanlagen noch attraktiv. Dies wird voraussichtlich aber nicht ewig so bleiben. Spätestens dann, wenn Photovoltaikanlagen zur Pflicht werden sollten, ist eine weitere Regel-Förderung sehr unwahrscheinlich. Bund und Länder haben sich schon seit längerem aus der Photovoltaik-Förderung zurückgezogen.
  2. Hohe Energiepreiseexterner Link: Sie können Geld sparen, indem Sie Ihren eigenen Strom produzieren und selbst verbrauchen. Somit sinkt die Menge an Strom, welche Sie bei Ihrem Netzbetreiber einkaufen müssen. Überschüssigen Strom - also Strom, den Sie nicht verbrauchen, können Sie in das Stromnetz einspeisen. Hierfür erhalten Sie eine Einspeisevergütung (Ausnahme: Micro-PV Anlagen).
  3. Einspeisevergütungexterner Link: Erhöhung der Vergütung bei Einspeisung des überschüssigen Solarstroms (Teileinspeisung) zum Beispiel bei Solar-Anlagen bis 10 kWp: von 6,23 (Juli 2022) auf 8,6 Cent pro kWh. Bei vollständiger Einspeisung des erzeugten Stromes sind die Vergütungen noch einmal deutlich höher.
  4. Steuerersparnisexterner Link: Keine Einkommens- und Gewerbesteuer mehr bei Solaranlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp).
  5. Vereinfachungexterner Link: Weniger Bürokratie bei Anlagen bis 30 kWp.
  6. Umsatzsteuerbefreiungexterner Link: Deutliche Ersparnis bei 10 kWp-Anlagen mit Speicher - durch Umsatzsteuerbefreiung
  7. Persönliche Zieleexterner Link: Möglicherweise haben Sie persönliche Ziele, wie die stärkere Unabhängigkeit von Energieversorgungsunternehmen oder die finanzielle Absicherung im Alter, die Sie durch die Nutzung von Photovoltaik gegebenenfalls erreichen könnten.
  8. Klimavorteilexterner Link: Photovoltaik-Systeme tragen zur Reduzierung von Treibhausgasen bei und helfen somit, Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck zu senken.
  9. Kostenlose Beratung: Die Erstenergieberatung durch die Stadt Würzburg ist kostenlos
  10. Förderung individuelle Beratungexterner Link: Für weiterführende Beratungen gibt es aktuell noch hohe Förderungen des Bundes.

Welchen Nutzen Sie persönlich aus einer Photovoltaik-Anlage ziehen können, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönlichen Vorteile konkret herauszuarbeiten. Sprechen Sie uns am besten gleich jetzt an.

Kontakt:
Clemens Galonska
Festnetz: 0931 37 2740
Mail: clemens.galonska@stadt.wuerzburg.de


Welche Photovoltaik-Projekte werden 2023 von der Stadt Würzburg gefördert? 

Bitte beachten Sie: Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage ist das Budget für das Förderprogramm "Klimaneutral Wohnen" für dieses Jahr ausgeschöpft. Leider sehen wir uns daher gezwungen, das Programm ab dem 01.11.2023 auszusetzen.

Micro-PV-Anlagen (2023) - Förderung für 2023 eingestellt

Micro-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen, die z.B. auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Die Stadt Würzburg fördert diese Photovoltaik-Anlagenmit einem pauschalen Zuschuss von 200 €.

Micro-PV-Anlagen werden auch Steckersolaranlagen oder Balkonanlagen genannt. Diese Anlagen ermöglichen es Nicht-Immobilien-Besitzer:innen Sonnenstrom zu erzeugen, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.

Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter:innen, Eigentümer:innen von Etagenwohnungen

Weitere Informationen zu Micro-PV-Anlagen finden Sie hier.

Wichtig: Bei Micro-PV Anlagen wird davon ausgegangen, dass der erzeugte Strom nur dem Eigenbedarf dient. Eine Einspeisevergütung gibt es deshalb hier nicht. 

Erforderliche Anmeldungen

Zu beachten sind die erforderlichen Anmeldungen beim Netzbetreiberexterner Link und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagenturexterner Link.

Installation

Im Falle von Mietwohnungen und bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass eine Installation nach den einzuhaltenden Vorgaben möglich ist bzw. das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.

Fachgerechter Anschluss

Das Stecker-Solargerät muss von einer Elektro-Fachfirma an das Stromnetz der dazugehörigen Wohnung angeschlossen werden. 

Lokale Installation & Haltefrist

Die Anlagen müssen im Stadtgebiet Würzburg installiert werden und für mindestens 3 Jahre entsprechend betrieben werden (Haltefrist).

Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:

Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB

Direkt weiter zum Antragsformular.

  • Foto der installierten Anlage
  • Rechnung des Balkonmoduls 
  • soweit erforderlich: Einverständnis der Vermieterin / des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Photovoltaik Dachvollbelegung (2023) -  Förderung für 2023 eingestellt

Um möglichst große Photovoltaikanlagen zu erreichen, werden Anlagen gefördert, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.

Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 € pro kWp unterstützt.

Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung, die möglichst groß dimensioniert sind. 

Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:

Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB

Direkt zum Antragsformular.

  • Nachweis der Wohnfläche
  • Installationsrechnung der PV-Anlage 

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Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade (2023) -  Förderung für 2023 eingestellt

Für Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie für Photovoltaikanlagen auf oder an einem Gebäude bei denen denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss zwischen 150 und 200 € pro kWp installierte Leistung. Besonders große Anlagen bekommen einen Bonus obendrauf. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die vorgängige Abklärung der Vorgaben wichtige Voraussetzung.

Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung,

Bei der kombinierten PV/Gründachnutzung muss es sich um eine Kombination einer PV Anlage mit einem extensiv genutzten Gründach oder vergleichbarem Dach handeln. Die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung sowie mögliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen eingehalten werden.

Bei der Fassaden-PV-Anlagen muss es sich um PV-Anlagen handeln, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind; die Anlagen sollen einen Neigungswinkel von mindestens 70 Grad aufweisen.

Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:

Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB

Direkt weiter zum Antragsformular.

  • Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
  • Installationsrechnung der PV-Anlage 

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Mieterstrommodell (2023) -  Förderung für 2023 eingestellt

Bei Mieterstrommodellen wird der auf dem Dach oder an der Fassade von Mehrfamilienhäusern erzeugte Solarstrom durch die / den Vermieter:in oder einen Dritten an die Mieterinnen und Mieter im Gebäude direkt geliefert. Dieser Stromist häufig günstiger als Netzstrom.

Der Aufbau und Betrieb eines Mieterstrommodells wird mit pauschal 2.000 € sowie mit einer Prämie von 150 € pro kWp installierte Leistung gefördert.

Die Mieterstromprojekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Strom wird von hauseigenen PV-Anlagen bzw. von hausnahen Anlagen erzeugt
  • mindestens drei Wohneinheiten sind am Projekt beteiligt
  • es besteht Anspruch auf den EEG-Mieterstromzuschlag
  • alle geltenden Regelungen werden eingehalten

Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:

Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB

Direkt weiter zum Antragsformular.

  • Nachweis Umsetzung Mieterstrommodell (Anzahl Wohneinheiten, EEG- Mieterstromzuschlag)
  • Installationsrechnung der PV-Anlage

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Photovoltaik mit Denkmalschutz (2023) -  Förderung für 2023 eingestellt

Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 €/kWp gefördert.

Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:

Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB

Direkt weiter zum Antragsformular.

  • Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
  • Installationsrechnung der PV-Anlage

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Ihr Antrag zur Förderung Ihrer Photovoltaikanlage -  Förderung für 2023 eingestellt

Antrag 2023: Micro-PV-Anlagen- Förderung für 2023 eingestellt


Antrag 2023: Photovoltaik-Dachvollbelegung - Förderung für 2023 eingestellt


Antrag 2023: Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade - Förderung für 2023 eingestellt


Antrag 2023: Mieterstrommodell - Förderung für 2023 eingestellt


Antrag 2023: Photovoltaik mit Denkmalschutz - Förderung für 2023 eingestellt

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Der Prozess der Bearbeitung Ihres Photovoltaik-Förderantrag

Prozess_Antragsbearbeitung

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Häufige Fragen

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage ist das Budget für das Förderprogramm "Klimaneutral Wohnen" für dieses Jahr ausgeschöpft. Leider sehen wir uns daher gezwungen, das Programm ab dem 01.11.2023 auszusetzen.

Die derzeitige Einstellung betrifft die folgenden Förderprogramm-Bausteine: Micro-PV-Anlagen, Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade, Photovoltaik mit Dachvollbelegung, Photovoltaik mit Denkmalschutz und das Mieterstrommodell.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir für das Jahr 2024 die Möglichkeit prüfen, erneut Haushaltsmittel für das Förderprogramm bereitzustellen. In diesem Fall werden wir das Programm gerne wieder aufnehmen. 

Wir schätzen Ihre Bemühungen zur Förderung des klimaneutralen Wohnens sehr und danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement.

Aktuell können keine Anträge mehr bearbeitet werden. Der Fördertopf ist für 2023 ausgeschöpft.

Leider ist es für 2023 nicht mehr möglich einen Förderantrag abzugeben. Die Haushaltsmittel hierfür sind bereits zum 31.10.2023 ausgeschöpft. 

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir für das Jahr 2024 die Möglichkeit prüfen, erneut Haushaltsmittel für das Förderprogramm bereitzustellen. In diesem Fall werden wir das Programm gerne wieder aufnehmen.

Es gibt weder vom Bund noch vom Land Bayern noch Förderungen für Photovoltaikanlagen. Für eingespeisten Strom erhalten Sie stattdessen einen Einspeisevergütung.

Die Förderperiode für 2023 ist leider schon abgelaufen.Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir für das Jahr 2024 die Möglichkeit prüfen, erneut Haushaltsmittel für das Förderprogramm bereitzustellen. In diesem Fall werden wir das Programm gerne wieder aufnehmen. 

Einen Förderantrag für 2024 können Sie noch nicht abgeben, da der Stadtrat eine mögliche Förderung für 2024 erst noch beschließen muss.

Sie müssen bei der Reihenfolge unbedingt folgendes beachten: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Genehmigung des Förderantrages vor der Beauftragung der Photovoltaikanlage erfolgt ist.

Also:
- Förderantrag stellen
- Genehmigung des Förderantrages abwarten.
- Nach Genehmigung des Förderantrages Photovoltaikanlage beauftragen.

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