Menü

Begrünung | Ausweiten durch Bauleitplanung & Co

Im Rahmen der Bauleitplanung werden über die Grünordnung verschiedene Vorgaben für die Durchgrünung (Freiflächen, Bauwerksbegrünung, etc.) festgesetzt.

Durch den Baulandbeschluss aus 2020 wird es zudem möglich, Detailregelungen auch in die kaufvertraglichen Bedingungen mit zu übernehmen.

Die Erarbeitung der Grünordnung erfolgt dabei stets auch mit Blick auf die Aspekte Durchlüftung, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung, wobei die Integration der Bewässerung von Straßenbäumen und öffentlichen Grünflächen ein entscheidender Faktor ist.

Im Juni 2020 wurde die Verwaltung zudem beauftragt eine Freiflächengestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift im Entwurf vorzulegen. Dieser wird aktuell ausgearbeitet und soll Grundanforderungen für die Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke in Bereichen von Bebauungsplänen ohne Grünordnung und in Bereichen gem. § 34 BauGB der gesamten Stadt festlegen.

>>> zurück