Sichern Sie sich jetzt Ihre Photovoltaik-Förderung 2025
Welche Photovoltaik-Projekte werden von der Stadt Würzburg gefördert?
Micro-PV-Anlagen / Photovoltaik-Balkonmodul / Steckersolarmodul
Förderung
Micro-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen, die zum Beispiel auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Die Stadt Würzburg fördert diese Photovoltaik-Anlagen mit einem Zuschuss von max. 200 €.
Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter, Eigentümer:innen von Etagenwohnungen
Weitere Informationen zu Micro-PV-Anlagen finden Sie hier.
Wichtig: Bei Micro-PV Anlagen wird davon ausgegangen, dass der erzeugte Strom nur dem Eigenbedarf dient. Eine Einspeisevergütung gibt es deshalb nur auf Antrag. Dann verliert jedoch das Steckersolargerät den Status einer Steckersolaranlage.
Förderrichtlinie
Zu beachten ist die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und bei den Stadtwerken ist seit Verabschiedung des "Solarpakets I" der Bundesregierung in 2024 für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr notwendig.
Installation: Sind Sie Mieterin oder Mieter, so benötigen wir - neben Ihrem Förderantrag und dem Angebot für Ihre Micro-PV-Anlage - eine Einverständniserklärung Ihrer Vermieterin oder Vermieters hinsichtlich der Installation der Anlage.
Bei einer Eigentümergemeinschchaft wird ein Auszug des Protokolls der Eigentümerversammlung benötigt, aus der die Gestattung (Erlaubnis) einer Installation hervorgeht. Bitte achten Sie darauf, dass beim Auszug folgende Informationen klar erkennbar sind.
- die Adresse des Standortes,
- das Abstimmungsergebnis und
- die Anschrift der Hausverwaltung
Eine pauschale und unbegründete Ablehnung bezüglich der Anbringung einer Micro-PV-Anlage ist seit Herbst 2024 nicht mehr ausreichend.
Fachgerechter Anschluss: Das Stecker-Solargerät muss fachgerecht an das Stromnetz der dazugehörigen Wohnung angeschlossen werden.
Lokale Installation & Haltefrist: Die Anlagen müssen im Stadtgebiet Würzburg installiert werden und für mindestens 3 Jahre entsprechend betrieben werden (Haltefrist).
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
![]() |
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Verwendungsnachweis
- Registrierung beim Marktstammdatenregister
- Foto der installierten Anlage
- Rechnung des Balkonmoduls
- soweit erforderlich: Einverständnis der Vermieterin / des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Verwendungsnachweise senden Sie bitte per Mail an klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de. Nach Prüfung der eingesendeten Nachweise überweisen wir Ihnen den Förderbetrag auf das in Ihrem Förderantrag angegebene Bankkonto.
Photovoltaik Dachvollbelegung
Förderung
Um die verfügbaren Dachflächen möglichst ausgiebig für die Stromerzeugung zu nutzen, werden Anlagen gefördert, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.
Zusätzliche Leistungen über einer Mindestleistung von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 € pro kWp unterstützt.
Förderrichtline
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung, die möglichst groß dimensioniert sind.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
![]() |
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Verwendungsnachweis
- Nachweis der Wohnfläche
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
Förderung
Für Photovoltaikanlagen mit Gründachnutzung oder Photovoltaikanlagen an Fassaden, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss von 150 € pro kWp installierte Leistung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 €.
Förderrichtlinie
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung,
Bei der kombinierten PV/Gründachnutzung muss es sich um eine Kombination einer PV Anlage mit einem extensiv genutzten Gründach oder vergleichbarem Dach handeln. Die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung sowie mögliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen eingehalten werden.
Bei der Fassaden-PV-Anlagen muss es sich um PV-Anlagen handeln, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind; die Anlagen sollen einen Neigungswinkel von mindestens 70 Grad aufweisen.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
![]() |
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Verwendungsnachweis
- Nachweis der Dachbegrünung beziehungsweise der Anbringung in oder an der Fassade (Rechnung, Foto, Planzeichnung, etc.)
- Installationsrechnung der PV-Anlag
Antragsformular Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
Mieterstrommodell
Förderung
Bei Mieterstrommodellen wird der auf dem Dach oder an der Fassade von Mehrfamilienhäusern erzeugte Solarstrom durch die / den Vermieter:in oder einen Dritten an die Mieterinnen und Mieter im Gebäude direkt geliefert. Dieser Strom ist häufig günstiger als Netzstrom.
Der Aufbau und Betrieb eines Mieterstrommodells wird mit pauschal 2.000 € sowie mit einer Prämie von 150 € pro kWp installierte Leistung gefördert.
Förderrichtline
Die Mieterstromprojekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Strom wird von hauseigenen PV-Anlagen bzw. von hausnahen Anlagen erzeugt
- mindestens drei Wohneinheiten sind am Projekt beteiligt
- es besteht Anspruch auf den EEG-Mieterstromzuschlag
- alle geltenden Regelungen werden eingehalten
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
![]() |
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Verwendungsnachweis
- Nachweis Umsetzung Mieterstrommodell (Anzahl Wohneinheiten, EEG- Mieterstromzuschlag)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Denkmalschutz
Förderung
Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 €/kWp gefördert.
Förderrichtlinie
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
![]() |
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Verwendungsnachweis
- Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Der Prozess der Bearbeitung Ihres Photovoltaik-Förderantrages
Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Förderanträge können nur positiv beschieden werden, solange Fördermittel vorhanden sind. Die Antragstellung und Bewilligung muss vor Beginn der Maßnahme - also auch vor Kauf einer Photovoltaik-Anlage - erfolgen. Machen Sie sich mit der Förderrichtlinie zu Ihrem Förderantrag vertraut.
Für größere Darstellung bitte anklicken.
Weitere Infos
9 Gründe, warum Sie Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!
- Förderungen: Die Stadt Würzburg fördert aktuell Photovoltaik-Projekte .
- Hohe Energiepreise
: Mit einer Photovoltaikanlage reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit von Stromkosten und sparen direkt an Ihrer Stromrechnung!
- Einspeisevergütung
: Die Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom wurde 2023 deutlich erhöht. Die aktuell gültigen Einspeisevergütung entnehmen Sie bitte der hier
!
- Steuerersparnis
: Seit 2023 sind alle Photovoltaikanlagen bis 30 kWp komplett von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit – ein finanzieller Vorteil für private Betreiber
- Vereinfachung
: Durch neue gesetzliche Regelungen wurde der bürokratische Aufwand für private PV-Anlagen deutlich gesenkt.
- Umsatzsteuerbefreiung
: Seit Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit – Sie sparen direkt 19 % beim Kauf! Speicher sind ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn sie gemeinsam mit der PV-Anlage angeschafft werden.
- Persönliche Ziele
: Mit einer eigenen Photovoltaikanlage reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit von Energieversorgern und sichern sich langfristig günstige Strompreise – auch im Alter!
- Klimavorteil
: Jede Solaranlage trägt zur Reduzierung von Treibhausgasen bei. Mit Photovoltaik auf Ihrem Dach leisten Sie einen direkten Beitrag zum Klimaschutz in Würzburg!
- Kostenlose Beratung: Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Stadt Würzburg. Holen Sie sich individuellen und unabhängigen Rat!
Welchen Nutzen Sie persönlich aus einer Photovoltaik-Anlage ziehen können, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönlichen Vorteile konkret herauszuarbeiten. Sprechen Sie uns am besten gleich jetzt an.
Kontakt:
Festnetz: 0931 37 2746
Mail: klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de
Prüfen Sie hier, ob sich Ihr Standort für Ihr Projekt eignet.
Das Solarkataster für Würzburg ist eine digitale Karte, mit der Sie schnell und einfach prüfen können, ob Ihr Dach oder ein andere Freifläche für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist.
Wie funktioniert das?
- Sie geben einfach Ihre Adresse in das Solarkataster der Stadt Würzburg ein.
- Die Karte zeigt Ihnen farblich an, wie gut Ihr Dach für Solarenergie geeignet ist.
- Zusätzlich bekommen Sie durch unseren Photovoltaikcheck eine grobe Schätzung, wie viel Solarstrom Sie erzeugen und welche Ersparnis Sie erzielen könnten.
Warum lohnt sich das?
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie sehen sofort, ob sich eine PV-Anlage für Sie grundsätzlich lohnt – ohne einen Termin mit einer Expertin oder einem Experten vereinbaren zu müssen.
- Individuelle Prüfung: Das Kataster berücksichtigt die Dachneigung, Refelxionen und Verschattung für Ihren Standort.
- Fördermöglichkeiten prüfen: Falls Ihr Dach geeignet ist, können Sie direkt Förderprogramme der Stadt nutzen oder aber einen unabhängigen Beratungstermin (1 Stunde kostenfrei) bei unserem Sanierungsexperten in Anspruch nehmen. Beratungs-Termin jetzt vereinbaren.
Das Solarkataster Würzburg ist ein praktisches Tool für alle, die über Solarstrom nachdenken. Möchten Sie gleich wissen, wie Ihr Standort abschneidet? Dann schauen Sie am besten jetzt direkt in das Solarkataster der Stadt Würzburg!
Welche grundsätzlichen Auflagen gibt es bei der Planung Ihres Photovoltaikprojektes?
Prinzipiell ist die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an Gebäuden nach § 57 Bayerische Bauordnung (BayBO) genehmigungsfrei - unabhängig von ihrer Größe.
Rechtliche Einschränkungen können sich jedoch aus Vorgaben des Denkmalschutzes oder der Bauleitplanung ergeben:
Baurecht: Bebauungspläne oder sog. Gestaltungssatzungen können rechtsverbindliche Vorgaben zu Dachflächen umfassen, z. B. zu Dachform, -neigung oder Dacheindeckung. Hieraus können sich Anforderungen ergeben, die bei der Planung einer PV- oder Solaranlage zu berücksichtigen sind.
Ob derartige Bestimmungen für ihre Immobilie gelten klären wir gerne für Sie im Rahmen der individuellen Beratung in der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit ab.
Denkmalschutz: Ob die Installation von PV- oder Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und erfordert unter Umständen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Unteren Denkmalschutzbehörde:
Stadt Würzburg
Untere Denkmalschutzbehörde
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Telefon 0931/37 - 0
Eine Übersicht denkmalgeschützter Gebäude und Bereiche in Würzburg finden Sie im bayerischen Denkmal-Atlas.
Spezielle Auflagen: Wollen Sie für Ihr Photovoltaik-Projekt eine Förderung der Stadt Würzburg in Anspruch nehmen, informieren Sie sich rechtzeitig über die Förderrichtline zu Ihrem anwendbarem Förderbaustein.
Zu gesetzliche Auflagen des Bundesgesetzgeber erhalten Sie hier Solarpaket I (2024) und hier EEG-2023
weitergehende Informationen.
Häufige Fragen
Kann ich für 2025 einen Förderantrag für Photovoltaikanlagen stellen?
Ab 01.04.2025 können folgende Förderprogramm-Bausteine wieder beantragt werden: Micro-PV-Anlagen, Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade, Photovoltaik mit Dachvollbelegung, Photovoltaik mit Denkmalschutz und das Mieterstrommodell.
Voraussetzung für eine Förderung in 2025 ist, dass die Fördermittel der Stadt noch nicht ausgeschöpft sind. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es nicht. Wir teilen Ihnen auf dieser Seite mit, sobald die Ausschöpfung des Fördertopfs absehbar ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Förderantrages?
Die Bearbeitung eines Förderantrages dauert bis zu 8 Wochen.
Wo muss ich meinen Förderantrag 2025 für Würzburg abgeben?
Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Förderantrag an klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de .
Wollen Sie uns den Förderantrag postalisch zukommen lassen, so senden Sie ihn bitte an:
Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg.
Was ändert sich bei der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Bundes- und Landesebene?
Es gibt weder vom Bund noch vom Land Bayern noch Förderungen für Photovoltaikanlagen. Für eingespeisten Strom erhalten Sie stattdessen einen Einspeisevergütung.
Kann ich noch einen Förderantrag für Photovoltaikanlagen bei der Stadt Würzburg für 2024 abgeben?
Es kann jeweils nur für das aktuelle Haushaltsjahr ein Fördernatrag gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung in 2025 ist, dass die Fördermittel der Stadt noch nicht ausgeschöpft sind. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es nicht-
Wann kann ich die Photovoltaikanlage beauftragen, wenn ich eine Förderung der Stadt Würzburg erhalten möchte?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Genehmigung Ihres Förderantrages vor der Beauftragung der Photovoltaikanlage erfolgt ist.
Also:
- Förderantrag stellen
- Genehmigung des Förderantrages abwarten.
- Nach Genehmigung des Förderantrages Photovoltaikanlage beauftragen.
In welchen Schritten gehe ich am besten vor, um keinen Fehlkauf zu tätigen?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei unserem Sanierungsmanager. Er zeigt Ihnen auf, welche Vorgehensweise sich bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage bewährt hat. Termin vereinbaren.
Hilfreiche Links
- Vorüberlegungen
: Warum ist eine Photovoltaikanlage sinnvoll?
- Verbraucherzentrale: Was bei einer Planung einer Photovoltaik-Anlage
wichtig ist?
- Solarkataster Würzburg
- Photovoltaikrechner: Stiftung Warentest, Solarserver, HTW-Berlin
- Bundes-Gesetzgebung EEG 2023
- Anpassung des EEG durch das Solarpaket I (2024)
- Einverständniserklärung
der Vermieterin bzw. des Vermieters zur Errichtung einer Micro-PV-Anlage bzw. eines „Balkonmoduls"
- Wissenswertes zum Stromzähler-Austausch
- Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister