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Lärmaktionsplan 2017/2018 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Lärmaktionsplan 2017/2018 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat in den Jahren 2017 und 2018 einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Dieser besteht aus zwei Teilen. Teil A beinhaltet die Ergebnisse der Lärmkartierung und der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger konnten in dieser Phase angeben, wo sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen. Teil B fasst die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen.

Interessierte konnten in dieser Beteiligungsphase das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Auch die Stadt Würzburg hat eine Stellungnahme zur Lärmbelastung im Ballungsraum Würzburg entlang von Haupteisenbahnstrecken abgegeben, die im Teil B des Lärmaktionsplans Schiene des EBA zu finden ist.

Damit legt das EBA Ende Juli 2018 die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird. Er kann unter www.eba.bund.de/lapexterner Link heruntergeladen oder hier eingesehen werden:

LAP_Teil_A_2018 LAP_Teil_A_2018, 8301 KB
LAP_Teil_A_2018_Anhang LAP_Teil_A_2018_Anhang, 5249 KB
LAP_TEIL_B_2018 LAP_TEIL_B_2018, 32335 KB

Hintergründe

Auf Grundlage des BundesImmissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahn-Bundesamt seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt mit. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr.

Mit dem jetzt vorliegenden Teil B ist die aktuelle Runde der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Der nächste Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das EBA ist für das Jahr 2023 vorgesehen. In diesem Rahmen wird es voraussichtlich ab 2022 erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Weitere Informationen

... erhalten Sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.deexterner Link
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an folgende Adresse richten:


Eisenbahn-Bundesamt
Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

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