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Sperrung des Stadtrings Süd für den Lkw-Durchgangsverkehr

Seit dem 1.2.2016 ist aufgrund eines einstimmigen Votums des Würzburger Stadt­rates der Stadtring Süd für Lkw ab 3,5t mit Ausnahme des Lieferverkehrs für Stadt und Landkreis Würzburg gesperrt.

Das Verbot ist eine von vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftschadstoffsi­tuation in Würzburg. Auch die Lärmsituation am Stadtring Süd erfährt dadurch eine deutliche Entlastung.

Die neue Verbotsbeschilderung


 

 

Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr auf dem Stadtring Süd zwecks Senkung der Schadstoffe

Zwar konnte bereits im Nov. 2006 mit Einführung des Durchfahrtsverbotes für den Schwerverkehr ab 12t erreicht werden, so dass sich der Schwerverkehr auf dem Stadt­ring Süd um bis zu 50 % reduziert hat; Über­schreitungen des Jahresgrenzwertes für NO2 an der Messstelle am Stadtring Süd wurden dennoch auch weiterhin registriert, so dass eine zusätzliche Reduzierung der Schadstoffkonzentration von NO2 erforderlich wurde.


Ziel des Verbotes

Das Verbot hat zum Ziel, den reinen Durchgangsverkehr auf die Bundesautobahnen zurückzuverlagern, abkürzenden Lkw-Verkehr durch Würzburg zu unterbinden und nur noch den Schwerverkehr zuzulassen, der sein Ziel in der Stadt oder im Landkreis Würzburg hat.

Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Verbes­serung der Luftschadstoff- und der Lärmproblematik in Würzburg und zur Senkung der NO2-Jah­reswerte.

Die Stadt Würzburg erwartet durch das Verbot eine Reduzierung von ca. 500 bis 900 Schwerverkehrsfahrten am Tag.


Wo steht die neue Verbotsbeschilderung?

Großflächige Vorhinweise sind aufgestellt

  • auf den Bundesautobahn A7 vor der Abfahrt Estenfeld und A3 vor der Abfahrt Heidingsfeld

Ferner stehen die Verbotsschilder und Vorankündigungen mit Umfahrungsmöglichkeit

  • an allen Hauptzufahrten auf den Stadtring Süd und 
  • an innerstädtischen Auffahrten 

Lieferverkehr in Stadt und Landkreis Würzburg frei

Vom Fahrverbot für Lkw ab 3,5t ausgenommen ist

  • der Lieferverkehr in Stadt und Landkreis Würzburg.

Lieferverkehr ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5t zul. GG zu oder von in Würzburg oder im Landkreis Würzburg liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften.

Unter diesem Begriff fallen neben dem privaten und gewerblichen An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr, insbes. Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstel­lung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleis­tungen, sowie Bau- und Montagefahrzeuge.

  • Fahrzeuge von Ge­werbebe­trieben, die in Würzburg oder im Landkreis Würzburg ihren Fir­mensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern.

Auch die ausgewiesenen Autobahnumleitungsstrecken U99 und U26 über den Stadt­ring Süd bleiben selbstverständlich vom Verbot ausgenommen.


Überwachung des Durchfahrtsverbotes

Das Polizeipräsidium Unterfranken und auch die Polizeiinspektion Würzburg Stadt waren in die Planung des Verbots eingebunden. Wie bei allen Verboten ist die Kon­trolle eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung des Lkw-Durchfahrtsverbo­tes und damit maßgeblich für den Erfolg der Maßnahme verantwortlich.


Detaillierte Informationen zum Lkw-Durchfahrts­verbot

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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