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Baustellen | Lärm mindern & Luftqualität sichern

Auch auf Baustellen müssen immissionsschutzrechtliche Belange beachtet werden. Die wichtigsten Aspekte zum Einsatz von Geräten & Maschinen im Einklang mit Nachbarn und Umwelt finden Sie hier:

Foto: Baustelle am Main (c) Boris AlbertNach § 22 BImSchG sind nach dem Stand der Technik schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu vermindern.

Schutz gegen Baulärm

Aus Sicht des Lärmschutzes bedeutet dies, dass

  • Geräusche verhindert werden müssen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind  und
  • Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Grundsätzlich gilt also: Der Betrieb an jeder Baustelle muss möglichst geräuscharm abgewickelt werden, etwa durch lärmarme Baumaschinen oder geeignete Abschirmmaßnahmen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.

Schutz geegen Baulärm Schutz geegen Baulärm, 129 KB

Emissionsarme Baumaschinen

Zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen hat die Bayerische Staatsregierung zum 01. Januar 2017 die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV)externer Link in Kraft gesetzt, um den Einsatz von sauberen Baumaschinen sicherzustellen. Ab dem 1. Januar 2019 gelten diese Vorgaben auch für das gesamte Gebiet der Stadt Würzburg.

Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier:

Emissionsarme Baumaschinen, Stand 12-2021 Emissionsarme Baumaschinen, Stand 12-2021, 110 KB

Weitere Informationen finden Sie in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministerium fur Umwelt Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministerium fur Umwelt, 118 KB

Hinweis:

Auch nach dem 01.01.2018 sind Partikelminderungssysteme als geeignet anzusehen, wenn sie nach einem der auf Seite 3 der Vollzugshinweise aufgeführten Verfahren geprüft sind (die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf Systeme, welche die Anforderungen der Klasse I der UNECE-REC-Leitlinie erfüllen, entfällt).


Staub mindern auf Baustellen

Zu den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zählen auch belästigende Staubemissionen. Um die Staubentwicklung zu minimieren, müssen daher geeignete Maßnahmen getroffen werden. Nachfolgendes Merkblatt hält weitergehende Informationen für Sie bereit:

Staub mindern auf Baustellen Staub mindern auf Baustellen, 137 KB

Arbeiten an Sonn- & Feiertagen sowie nachts

Gemäß der 32. BlmSchV, der sog. Geräte- & Maschinenlärmschutzverordnung, müssen in Wohn- und Erholungsgebieten & Co Ruhezeiten eingehalten werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen:

Arbeiten an Sonn- & Feiertagen sowie nachts Arbeiten an Sonn- & Feiertagen sowie nachts, 148 KB
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