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Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchVexterner Link) verabschiedet.

Rechtliche Vorgaben

Unter anderem müssen die Betreiber ihre Anlagen regelmäßig überwachen (lassen) und bei Überschreitung von kritischen Belastungen Gegenmaßnahmen ergreifen.

Zudem müssen alle Bestandsanlagen und alle neuen Anlagen über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter kavka.bund.de/externer Link, angezeigt werden. Auch die vorgeschriebene Übermittlung von Prüfergebnissen (§ 14 der 42. BImSchV) und die Mitteilungen bei Überschreitung der Maßnahmenwerte (§ 10 der 42. BImSchV) erfolgen über dieses Portal. Zusätzliche schriftliche Anzeigen an die Stadt Würzburg sind nicht erforderlich bzw. möglich.

Um Eintragungen vornehmen können, müssen Sie sich als Anlagenbetreiber zunächst bei der Anwendung registrieren. Eine Anleitung findet sich ebenfalls unter kavka.bund.deexterner Link/.

Weitere Informationen & Kontakt

Weitere Informationen enthält das Schreiben des Bayerischen Umweltministeriums.

Bei Rückfragen können Sie sich an die Fachabteilung Immissionsschutz und Abfallrecht wenden, unter 0931 / 37 2875 oder umweltschutz@stadt.wuerzburg.de.   

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