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Geschützte Tiere und Pflanzen

Auf unserer Erde gibt es eine unvorstellbare Anzahl von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten, die alle zusammen ein „Netz des Lebens“ bilden. Auch die Arten im Stadtgebiet haben teil an diesem Netz der biologische Vielfalt – der Biodiversität. Viele Tier- und Pflanzenarten allerdings sind durch andauernde oder zunehmende Zerstörung ihres natürlichen Lebensraumes in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.

Zum Schutz, Erhalt oder zur Wiederentwicklung dieser gefährdeten Tier- und Pflanzenarten gibt es daher zahlreiche internationale (z. B. Washingtoner Artenschutzabkommen, Europäische Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und nationale (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) artenschutzrechtliche Vorschriften, die unter anderem den Zugriff, den Besitz, die Haltung und den Handel der geschützten Tier- und Pflanzenarten regeln. Auch heimische Arten wie Ihre Vögel im Garten, Igel, Kröten und viele mehr sind aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

 
Das Artenschutzrecht unterscheidet vor allem zwischen besonders geschützten und streng geschützten Arten.

Zu den besonders geschützten Arten zählen Tiere und Pflanzen, die in

  • Anhang A oder B der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (VO (EG) Nr. 338/97)
  • Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) oder
  • Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung

aufgeführt sind.

Außerdem sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.

Helm-Knabenkraut - streng geschützt

Darüber hinaus streng geschützt sind Arten, die in

  • Anhang A der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,
  • Anhang IV der FFH-Richtlinie oder
  • Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung

mit entsprechender Hervorhebung aufgeführt sind.

Auf der Seite des Wissenschaftlichen Informationssystems zum Internationalen Artenschutz (WISIA)externer Link können Sie selbst den Schutzstatus von Tieren oder Pflanzen ermitteln.

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