Kauf und Verkauf von geschützten Tieren und Pflanzen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es u.a. verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Art - auch deren Teile und Erzeugnisse - zu vermarkten.
Unter Vermarktung versteht der Gesetzgeber den Kauf, das Angebot zum Kauf, den Erwerb zu kommerziellen Zwecken, das Zurschaustellung sowie eine sonstige Verwendung zu kommerziellen Zwecken, ebenso wie den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, den Transport zum Verkauf, das Vorrätighalten zum Verkauf sowie Vermietung und Tausch.
Ausgenommen von diesen Verboten sind im Wesentlichen Arten, die rechtmäßig:
- in der EU gezüchtet wurden,
- durch künstliche Vermehrung gewonnen wurden,
- mit behördlicher Zulassung der Natur entnommen wurden oder
- bereits vor ihrer jeweiligen Unterschutzstellung gehalten wurden.
Kauf und Verkauf geschützter Tiere und Pflanzen
Der Kauf und Verkauf bzw. die Vermarktung von Exemplaren der in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten (streng geschützte Arten) ist nur bei Vorliegen der dazugehörigen Vermarktungsgenehmigungen (EG-Bescheinigung) erlaubt.
Der Kauf und Verkauf bzw. die Vermarktung von Exemplaren der besonders geschützte Arten ist erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft nachgewiesen werden kann.
Unter www.wisia.de können Sie selbst ermitteln, welchem Schutz Tiere und Pflanzen unterliegen.
Informationen zum Artenschutz finden Sie auch in unserem

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten und Fragen möglichst vor dem Kauf eines geschützten Tieres an die Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, Tel. 0931/37-2683.