Baumschutz nach der Baumschutzverordnung

Bäume in der Stadt: Mal sind sie markant und prägen das Ortsbild, mal sind sie weniger auffällig. Immer aber verbessern Bäume als sog. „grüne Lunge" das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Kohlendioxid- und Staubbindung.

Bäume in der Stadt leisten einen wertvollen Beitrag zum Stadtklima: Durch ihre kontinuierliche Wasserverdunstung erhöhen sie die Luftfeuchtigkeit und sorgen für ein gesünderes Umfeld. Darüber hinaus spenden sie Schatten, bremsen den Wind und wirken schalldämpfend. Ihre Wurzeln schützen den Boden vor Erosion, während Krone und Stamm zahlreichen Insekten, Vögeln und Kleintieren als Lebensraum und Nahrungsquelle dienen.

Dennoch sind Stadtbäume vielen Gefahren ausgesetzt. Schadstoffe, Hitze, Klimawandel, verdichtete Böden und Streusalz setzen ihnen zu. Daher ist es unerlässlich, sie zu schützen. In Würzburg unterstützt die seit 1987 geltende Baumschutzverordnung den Erhalt von Bäumen inmitten von Häusern und Straßen.Denn: Jeder Baum dient uns Menschen auf unschätzbare Art und Weise.

RECHTLICHES

Welche Baumarten sind nach der Baumschutzverordnung geschützt? Welche nicht?

Grundsätzlich sind alle Laub- und Nadelbäume geschützt. Ausgenommen vom Schutz sind jedoch:

  • Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen),
  • Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 59,99 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden),
  • Bäume in Kleingartenanlagen.

Unabhängig von ihrer Art oder ihrem Stammumfang sind zudem alle Ersatzpflanzungen geschützt.

Wo gilt die Baumschutzverordnung?

Grundsätzlich gilt die Baumschutzverordnung innerhalb bebauter Gebiete in der Stadt. Über die exakten Grenzen des Geltungsbereichs gibt der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz Auskunft.

Was darf ich wann mit meinem Baum tun, der geschützt ist?

Zulässig sind fachgerechte Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Bäume dienen. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass das natürliche Aussehen und der typischen Charakter des Baumes beibehalten werden. Auch ist im Sinne des Artenschutzes unbedingt zu beachten, dass im Zuge der Pflege und Unterhaltung keine Brut-, Nist- und Wohnstätten geschützter Tiere, vor allem Vögeln, zerstört werden.

Wichtig und sinnvoll ist es daher, die Pflege und Unterhaltung in der Vegetationsruhe, also zwischen September bis Februar bzw. im Einvernehmen mit dem Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz durchzuführen.

Was ist nicht erlaubt?
  1. das Entfernen von Bäumen, insbesondere das Fällen, Abbrennen oder Entwurzeln,
  2. das Zerstören von Bäumen, insbesondere Eingriffe in den Stamm-, Kronen- oder Wurzelbereich, die zum Absterben des Baumes führen oder führen können (z. B. Abgraben, Verdichten des Wurzelbereichs, Ausschütten von Salzen, Säuren, Laugen, Ölen) oder
  3. das Verändern an Bäumen, bspw. solches, das das charakteristische Aussehen oder das weitere Wachstum nachteilig verändern (z. B. einseitiger Rückschnitt im Kronenbereich).
Welche Gründe kann es geben, dennoch einen Baum zu fällen?
Baumschutz bei Bauvorhaben & Co

Wichtige Informationen zum Baumschutz bei Bauvorhaben finden Sie hier.

Den vollständigen Text der Baumschutzverordnung finden Sie hier, die Zusammenfassung  in unserem Flyer:

Baumschutzverordnung_Stand_07.03.2022 Baumschutzverordnung_Stand_07.03.2022, 2436 KB

WEITERE SCHRITTE

Antragsformulare

Sie möchten einen Baum fällen oder im Sinne von Nr. 4.3 der Baumschutzverordnung verändern (Wurzeleingriff bzw. (massiver) Rückschnitt)?

Verwenden Sie dazu bitte nachfolgenden Antrag: 

Antrag: BaumSchutzVerordnung, Stand: 10.2022 Antrag: BaumSchutzVerordnung, Stand: 10.2022, 156 KB

Für einen Antrag auf Baumfällung bzw. Baumveränderung im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren sind die Angaben im Bauantrag erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular "Baumbestandserklärung":

Baumbestandserklärung Baumbestandserklärung, 95 KB

Den Antrag auf eine vorgezogene Fällgenehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens finden Sie hier:

Antrag 'vorgezogene Fällgenehmigung', Stand 02.2023 Antrag "vorgezogene Fällgenehmigung", Stand 02.2023, 111 KB

Pflanzempfehlungen 

Sollten Sie einen oder mehrere neu Bäume pflanzen wollen - sei es im Rahmen Ihrer Gartengestaltung oder bspw. als Ersatzbaum für einen gefällten Baum gem. der Baumschutzverordung der Stadt Würzburg -, bietet die Broschüre Laubbäume für Hausgärten - Ersatzbäume, Neupflanzungen und Stadtbäume 2021 eine Orientierungshilfe, welcher Baum Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht.


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