Bei Baumaßnahmen müssen auch die rechtlichen Vorgaben des Artenschutzes beachtet werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Schnittzeiten. Zudem dürfen Lebensstätten, z.B. Nester, Quartiere, Trockenmauern, Baumhöhlen, geschützter Arten, wie Brutvögel, Fledermäuse oder Eidechsen durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.