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Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Imbisseinrichtungen

Ab 2023 muss jeder Betrieb, der Speisen und Getränke in „To-Go“-Verpackungen aus Kunststoff und Einwegbecher verkauft, auch eine Mehrweg-Alternative anbieten (Einweg-Plastik-Richtlinie der EU).

Hintergrund ist, der zunehmenden Verschmutzung des öffentlichen Raumes durch weggeworfene Abfälle („Littering“) entgegen zu wirken sowie möglichst generell Verpackungsmüll und -herstellung zu reduzieren.

Mehrweg statt Einweg in Gastronomie und Gewerbe ist zudem ein Baustein des neuen Klimaschutzkonzeptes im Handlungsfeld "Konsum und Abfall".

Detailierte Informationen erhalten Sie hier:

Mehrwegverpackungen, Stand: 2023 Mehrwegverpackungen, Stand: 2023, 85 KB

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