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Abfallbeförderung, Händler- und Maklertätigkeit

Wer Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung gewerbsmäßig transportiert oder mit ihnen handelt bzw. makelt, benötigt eine Erlaubnis bzw. muss diese Tätigkeit rechtzeitig anzeigen.

Abfallrechtliche Erlaubnis & Anzeige

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung transportiert oder mit ihnen handeln bzw. makeln möchte und keine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb hat, benötigt hierfür nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) externer Linkeine abfallrechtliche Erlaubnis. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe müssen diese Tätigkeiten lediglich anzeigen.

Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle im SInne der Abfallverzeichnisverordnung transportiert oder mit ihnen handeln bzw. makeln möchte, muss die Tätigkeit vor Aufnahme der zuständigen Behörde anzeigen (§ 53 KrWG).


"Kleinmengenregelung"

Für Handwerksbetriebe, die ausschließlich Abfälle transportieren, die im Rahmen ihrer eigenen gewerblichen Bautätigkeit anfallen („Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“) gilt eine Kleinmengenregelung:

  • Sie sind zur Anzeige ihrer gewerblichen Tätigkeit erst dann verpflichtet, wenn die Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen
    • bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder
    • bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen übersteigt  (§ 7 Abs. 9 AbfAEV).
  • Eine Erlaubnispflicht besteht für diese Tätigkeit i.d.R. nicht (§ 12 Abs. 1 AbfAEV).

Antrag & Anzeige

Den Antrag für einer Erlaubnis gemäß § 54 KrWG erhalten Sie hierexterner Link

Das Formular für eine Anzeige gemäß § 53 KrWG erhalten Sie hierexterner Link.

Die Formulare senden Antragsteller mit Hauptsitz in Würzburg bitte an:

Stadt Würzburg
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Fachabteilung Immissionsschutz- und Abfallrecht
Karmelitenstr. 20
97070 Würzburg

Die Anträge können über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall auch elektronisch übermittelt werden.externer Link

Sollten Sie uns Daten über die obenstehenden Formulare übermitteln, so beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist: Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg, Telefon 0931/370, E-Mail: poststelle@stadt.wuerzburg.de. Die Daten werden erhoben, um Ihre abfallrechtliche Anzeige bzw. Ihren Antrag auf abfallrechtliche Erlaubnis bearbeiten zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind die §§ 53 und 54 KrWG und die AbfAEV. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in. Unsere/n behördlichen Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter: Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r), Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, Telefon: 0931/370, E-Mail: datenschutz@stadt.wuerzburg.de.

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