Menü

Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen müssen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) rechtzeitig angezeigt werden.

Anzeigepflicht

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen müssen dem Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg mindestens drei Monate im Voraus schriftlich angezeigt werden.

Änderungen zur Sammlung (z.B. Art, Menge, Dauer), Verwertung sowie zu den Vertragsverhältnissen, Rechtsformen o. ä. sind umgehend neu schriftlich anzuzeigen.

Bitte verwenden Sie die Anzeige für die gewerbliche und gemeinnützige Sammlung: 

Anzeige 'gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung' Anzeige "gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung", 236 KB

Bitte beachten Sie, dass die gewerbliche und gemeinnützige Sammlung nicht zulässig ist für

  • Verpackungen
  • Elektrogeräte
  • Altbatterien
  • Autoteilen
  • gemischte und gefährliche Abfälle

 

>>> zurück