Grundwasser und Bauen: Bauwasserhaltung
Diese Erlaubnispflicht besteht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren. Geregelt werden dabei nur wasserrechtliche Tatbestände.
Das anfallende Wasser sollte (durch Versickerung) wieder dem Grundwasser zugeführt oder ersatzweise in ein Gewässer eingeleitet werden. Auch hierfür ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beide Erlaubnisse (Bauwasserhaltung und Einleitung) werden in der Regel zusammen erteilt.
Die Bauwasserhaltung und die Einleitung müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz beantragt werden. Hierzu steht Ihnen folgendes Antragsformular zur Verfügung:
Antrag_Bauwasserhaltung, 126 KBSofern das Grundwasser/Bauwasser ausnahmsweise in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden soll, ist hierfür ein separater Antrag beim Entwässerungsbetrieb Würzburg erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sollte das geplante Bauwerk dauerhaft in das Grundwasser einbinden und dadurch ein Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser zu erwarten sein, so ist dafür eine separate wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie vom Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.