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Neu | Energieberatung als Verpflichtung beim Kauf und Sanieren

Kauf oder Sanierung eines Hauses sind sehr gute Gelegenheiten, um über Umfang und Ausgestaltung einer energetischen Modernisierung nachzudenken. Das GEG sieht daher vor, dass in folgenden Situationen ein kostenloses Energieberatungsangebot wahrgenommen werden muss:

  • Beim Kauf von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen müssen Käuferinnen und Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Energieberater führen (§ 80 GEG).
     
  • Bei der Sanierung von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen muss eine kostenlose Energieberatung in Anspruch genommen werden, wenn umfangreich saniert wird (also mehr als 10 % der Fläche betroffen sind) und die Bauherrin bzw. der Bauherr von der Möglichkeit einer Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes gemäß § 50 GEG Gebrauch macht (als Alternative zu den bauteilbezogenen Anforderungen des § 48 GEG).

Das vorgegebene Beratungsgespräch muss mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater geführt werden, die oder der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Die Pflicht gilt nur, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird. Umfang, Länge und Inhalt dieser Beratung sind nicht geregelt.

In Würzburg gibt es u.a. folgende Möglichkeiten für die verpflichtende, kostenlose Erstberatung:

Sehr viele Energieberater bieten eine solche kostenlose Erstberatung mittlerweile an. Möglichkeiten qualifizierte Energieberater zu finden sind weiter oben im Abschnitt Energieausweise zusammengestellt.
Eine solche kostenlose Erstberatung kann nur einen ersten Überblick sowie die Information zu den wichtigsten Fördermöglichkeiten bieten. Eine Übersicht über weitergehende Beratungsangebote finden Sie hier

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