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Micro-PV-Anlagen | Solarstrom vom Balkon oder Garten nutzen

Mit dem neuen Förderprogramm "klimaneutral Wohnen" können SIe sich für eine Balkonsolaranlage eine Klimaprämie von 200 Euro sichern.

Balkonsolar
Balkonsolar (c) Jan Stasik

Steckersolaranlagen, auch Balkonanlagen oder Micro-PV-Anlagen genannt, sind kleine Solaranlagen, die z.B. auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Diese Anlagen ermöglichen es auch Mieterinnen und Mietern oder den Eigentümern von Eta.genwohnungen selbst Sonnenstrom zu erzeugen, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.

Strom direkt für Sie
Die Module von Steckersolaranlagen speisen Strom direkt in die Leitungen der Wohnung („Hausnetz“) ein, der unmittelbar von den Geräten in der Wohnung (Kühlschrank, Fernseher, PCs, etc.) verbraucht wird. Das reduziert unmittelbar die Stromrechnung.


Strom direkt fürs Klima
Überschüssiger Strom wird ins Netz eingeleitet. Das ist sicher und problemlos möglich, gleichwohl kann ein Zähleraustausch erforderlich werden (siehe nächste Schritte). Eine Vergütung für die Einspeisung erfolgt bei diesen kleinen Anlagen im Regelfall nicht. Durch die Einsparungen beim Stromeinkauf kann sich eine solche Anlage – je nach Ausrichtung und Verbrauch – durchaus rechnen;  in jedem Fall ist sie ein Gewinn fürs Klima.


Die Schritte zur Steckersolaranlage

Eine Steckersolaranlage muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. In der Stadt Würzburg ist der Netzbetreiber die Mainfranken Netze GmbH (MFN). Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf hierexterner Link.

Der Netzbetreiber fordert für den Anschluss die Einhaltung einiger Vorgaben, insbesondere

  • Die Leistung der Steckersolaranlage ist auf maximal 600 W begrenzt
  • Die Bedingungen der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ müssen eingehalten werden
  • Eine Elektrofachkraft hat die ausreichende Dimensionierung des zur Einspeisung genutzten Stromkreises überprüft

HINWEIS: Häufig ist ein Anschluss gemeinsam mit einem Elektrofachbetrieb ohnehin der einfachste Weg.

  • Ob ein Zähleraustausch erforderlich ist, muss gemeinsam mit dem Netzbetreiber geprüft werden.

Details finden sich im Formular.

Notwendig ist zudem eine Anmeldung im Marktstammregister.

Ob eine Zustimmung vom Vermieter bzw. der Wohneigentümergemeinschaft erforderlich ist, hängt vom Installationsort und den vertraglichen Regelungen ab.

Direkt zum Förderantrag Micro-PV-Anlage


Weitere Informationen und Beratung

https://www.verbraucherzentrale.deexterner Link

Gerne berät Sie auch unser Energie- und Klimazentrum:

Clemens Galonska
Tel.: 0931 / 37-2740
eMail: ekz@stadt.wuerzburg.de


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