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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Anlagen, von denen eventuell schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, benötigen vor Errichtung und Inbetriebnahme eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Welche Anlagen dies betrifft, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)externer Link geregelt. Auch Änderungen an diesen Anlagen, z.B. neue Einsatzstoffe oder Kapazitätserweiterungen, bedürfen – je nach Umfang – einer Anzeige oder einer Änderungsgenehmigung.

Genehmigungsverfahren zügig und reibungslos abwickeln

Für Genehmigung und Überwachung dieser Anlagen im Stadtgebiet Würzburg ist der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz zuständig. Sollten Sie die Errichtung oder Änderung einer solchen Anlage planen, so nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Für ein zügiges und reibungsloses Genehmigungsverfahren ist die professionelle und vollständige Zusammenstellung der Antragsunterlagen von entscheidender Bedeutung. Hierfür empfiehlt sich die frühzeitige Beauftragung einer kompetenten Planerin bzw. eines kompetenten Planers. Bitte sprechen Sie auch Beauftragung und Umfang ggf. erforderlicher Gutachten (z.B. zu Lärmauswirkungen) vorher mit uns ab.

Folgende Checklisten und Formulare stehen Ihnen für immissionsschutzrechtliche Verfahren bzw. zur Erfüllung von Betreiberpflichten zur Verfügung:

Genehmigungsantrag nach BImschG, Stand 28.01.2022 Genehmigungsantrag nach BImschG, Stand 28.01.2022, 194 KB
Checkliste 'Antragsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren' Checkliste "Antragsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren", 275 KB
Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Checkliste Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Checkliste, 67 KB
Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Checkliste Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Checkliste, 72 KB
Anzeige nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz Anzeige nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz, 114 KB
Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz, 97 KB
Mitteilung zur Betriebsorganisation, § 52 b Bundesimmissionsschutzgesetz Mitteilung zur Betriebsorganisation, § 52 b Bundesimmissionsschutzgesetz, 78 KB

Kontakt und Informationen

Bei Fragen zu den Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren helfen wir Ihnen gerne weiter:

Fachabteilung Immissionsschutz- und Abfallrecht
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
immissionsschutz@stadt.wuerzburg.de
Tel.: 0931 / 37 – 2753  oder  0931 / 37 - 2364

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