Sperrung des Stadtrings Nord für den Lkw-Durchgangsverkehr
Das Verbot ist eine von vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation in Würzburg. Auch die Lärmsituation am Stadtring Nord erfährt dadurch eine Entlastung.
Wie sieht die Verbotsbeschilderung aus?
Warum wurde das Verbot für den Lkw-Durchfahrtsverkehr nun auch auf dem Stadtring Nord erlassen?
Im Zusammenhang mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch die Regierung von Unterfranken hat das Bayerische Landesamt für Umwelt eine massive Überschreitung des NO2-Jahresmittelwertes im Bereich der beidseitigen Bebauung am Stadtring Nord (zwischen Gutenbergstraße und Senefelder Straße) berechnet.
Es bestand daher dringender Handlungsbedarf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die möglichst schnell, aber auch dauerhaft und langfristig zu einer Reduzierung der Schadstoffkonzentration von NO2 führen.
Konzeption/ Zielsetzung des Verbotes
Zielsetzung der Verbotsbeschilderung ist es, den überörtlichen Verkehr, der nicht Ziel oder Quelle in der Stadt Würzburg selbst oder im Landkreis Würzburg hat, auf die bestehenden außerörtlichen Umfahrungsstrecken zu verweisen.
Leider reicht das Verbot alleine nicht aus, um die Einhaltung der NO2-Jahresgrenzwerte sicherzustellen. Nur mit einem Bündel an kumulativ zu ergreifenden Maßnahmen wird künftig das Luftschadstoff- und Lärmproblem zu lösen sein.
Wo steht die neue Verbotsbeschilderung?
Die Sperrbeschilderung einschl. entsprechender Vorhinweise steht an allen Zufahrten auf den gesperrten Abschnitt des Stadtringes Nord. Verzichtet wurde auf die Sperrbeschilderung, wo die Auffahrt nur in eine Richtung möglich ist und in der Folge nicht durch den zu schützenden Bereich führt.
Welcher Verkehr darf zukünftig berechtigt über den Stadtring Nord fahren?
Vom Fahrverbot für Lkw ab 3,5t ausgenommen ist - wie am Stadtring Süd auch - der Lieferverkehr in Stadt und Landkreis Würzburg.
Der Regelungsinhalt dieses Ausnahmetatbestandes wurde zusammen mit der Polizei und der Regierung von Unterfranken einvernehmlich wie folgt festgelegt:
Lieferverkehr ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht zu oder von in Würzburg oder im Landkreis Würzburg liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften. Unter diesem Begriff fallen neben dem privaten und gewerblichen An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr, insbes. Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen, sowie Bau- und Montagefahrzeuge.
Nicht vom Durchfahrtsverbot betroffen sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in Würzburg oder im Landkreis Würzburg ihren Firmensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern.
Wie wird die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes überwacht?
Das Polizeipräsidium Unterfranken und auch die Polizeiinspektion Würzburg Stadt waren in die Planung des Verbots eingebunden. Wie bei allen Verboten ist die Kontrolle eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung des Lkw-Durchfahrtsverbotes und damit maßgeblich für den Erfolg der Maßnahme verantwortlich.
Sie wollen noch mehr und detailliertere Informationen zum Lkw-Durchfahrtsverbot?
Verkehrsrechtliche Anordnung
Untersuchung Entlastungspotentiale im Schwerverkehr, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH v. Nov. 2016 (Anlage zur verkehrsrechtlichen Anordnung)
Zusammenstellung der DTV-Werte für vorgegebene Zählwerte, Nov. 2015 (Anlage zur verkehrsrechtlichen Anordnung)
Bericht Nr. M124786/03 von Müller-BBM GmbH (Anlage zur verkehrsrechtlichen Anordnung)