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Artenschutz, Artenvielfalt, Umweltamt

Gebäudebrüter

An vielen Gebäuden nisten oft unbemerkt verschiedene Vogelarten. Um den Lebensraum dieser Gebäudebrüter zu erhalten, sind auf unsere Hilfe angewiesen. Zudem stehen die Tiere unter einem besonderen Schutz, den es bei Baumaßnahmen zu beachten gilt.


Haussperlinge („Spatzen“), Schwalben, Dohlen, Mauersegler und Turmfalken sind bekannte Beispiele für Vogelarten, die ursprünglich Felsen oder Baumhöhlen besiedelten, dann aber im Verlauf der Jahrhunderte in den menschlichen Behausungen Nischen, Hohlräume und Spalten als geeigneten Brutunterschlupf und neue Heimat fanden – sie werden daher als „Gebäudebrüter“ bezeichnet. Mittlerweile sind sie für ihr Überleben auf diese Brutplätze an Gebäuden angewiesen. Auch einige Fledermausarten nutzen Spalten in Fassaden oder Dachstühle als Lebensstätten. 

Der Bestand vieler dieser Arten hat in den letzten Jahrzehnten allerdings erheblich abgenommen. Ein Grund dafür ist das Verschwinden der Ritzen und Nischen in und an unseren Häusern durch Sanierungsmaßnahmen oder die energetische Optimierung der Gebäude. 

Die Übersicht zeigt, wo welcher Vogel am Haus wohnt.

Gebäudebrüter: Wer wohnt wo am Haus?, 101 KB

Aufgrund ihrer Gefährdung sind Gebäudebrüter und Fledermäuse durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) besonders bzw. streng geschützt, das heißt, die Tiere selbst und auch ihre Lebensstätten dürfen nicht geschädigt werden.

Die Quartiere stehen auch dann unter Schutz, wenn die Tiere die Brutplätze und Quartiere z.B. jahreszeitlich bedingt nicht nutzen. Daher besteht die Verpflichtung, vorhandene Lebensstätten bei Baumaßnahmen zu erhalten und die Tiere nicht zu gefährden oder ihre Brutzeit zu stören. Auch der Zugang zu den Nistplätzen darf während der Nutzung nicht durch Baugerüste oder Planen versperrt oder behindert werden.

Bei Sanierungen und Maßnahmen an Gebäuden:
Häufig leben Gebäudebrüter als „heimliche Untermieter“ ziemlich unbemerkt am oder im Haus. Es ist daher wichtig, rechtzeitig vor einer geplanten Sanierung oder einem Umbau bzw. einem Gebäudeabriss das Gebäude auf entsprechende Spuren abzusuchen. Sind Sie unsicher, können Sie uns gerne ansprechen. Bestehende Brutplätze oder Fledermausquartiere können meist ohne Schädigung mit einfachen Mitteln erhalten werden. Ist ein Erhalt nicht möglich, so muss Ersatz in Form von Nistkästen, Niststeinen oder Quartieren geschaffen werden, die sich problemlos an der Fassade anbringen oder von außen kaum sichtbar in die Dämmung integrieren lassen.

Die meisten Gebäudebrüter nutzen ihr Quartier nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. Bau- und Sanierungsarbeiten sollten daher möglichst während der Zeit der Abwesenheit der Tiere unternommen werden. 

Zusätzliche Nistmöglichkeiten schaffen - Fördermöglichkeit:
Durch das Anbringen von Nisthilfen oder Fledermauskästen kann dem zunehmenden Mangel an geeigneten Quartieren und Brutplätzen entgegengewirkt werden. Auch wenn bisher am Haus keine Gebäudebrüter lebten, bieten Baumaßnahmen die Chance, ihnen Wohnraum zu verschaffen und damit den Gebäudebrüterbestand zu fördern: Da das Gerüst schon steht und Handwerker ohnehin vor Ort sind, ist der Aufwand zum Anbringen von Kästen und Nisthilfen häufig sehr gering. Durch eine naturnahe Gestaltung des Gartens kann zudem das Nahrungsangebot für Gebäudebrüter verbessert werden.

In beschränkten Umfang kann das Anbringen zusätzlicher Quartiere und Nistmöglichkeiten – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – durch die Stadt Würzburg finanziell unterstützt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte bei Interesse an die Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege.

Übrigens müssen Nistkästen für Gebäudebrüter bei den meisten Arten nicht oder nur hin- und wieder gereinigt werden. Probleme mit Verschmutzungen können bei Schwalbennestern entstehen, lassen sich aber durch das Anbringen sogenannter Kotbretterexterner Link gut in den Griff bekommen.

Eine sehr gute Zusammenfassung der Handlungsmöglichkeiten findet sich auf der Homepage www.botschafter-spatz.deexterner Link oder im Praxishandbuch Artenschutz bei Gebäudesanierungenexterner Link des BUND Niedersachsen.

Eine Kenntnis der Verbreitung von Gebäudebrütern im Stadtgebiet ist wichtig, um den Zustand der Populationen zu beurteilen und um Maßnahmen (z.B. die Schaffung neuer Brutplätze oder die rechtzeitige Information von Bauherren) zielgerichtet umzusetzen. Sie können bei dieser Erfassung mithelfen, indem Sie uns über Ihnen bekannte Vorkommen von Gebäudebrütern informieren. Die Mitteilung von Beobachtungen ist über den Landesbund für Vogelschutzexterner Link möglich. Nach einer Qualitätskontrolle werden die Erkenntnisse in die bayernweite Datenbank übernommen.

Um die Bevölkerung für die schwierige Situation der Gebäudebrüter zu sensibilisieren und Schutzmöglichkeiten für Stadtvogelarten aufzuzeigen, ist die Wanderausstellung zum Thema Stadtnatur und Gebäudebrüter des Landesbund für Vogelschutz vom 8. bis zum 29. November 2021 zu Gast in der Umweltstation der Stadt Würzburg am Nigglweg 5. Die Ausstellung wird im Rahmen des Projektes „Der Spatz als Botschafter der Stadtnatur“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert wird, bayernweit verliehen. 

Sie kann zu den Öffnungszeiten der Umweltstation, montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr ohne Voranmeldung besucht werden. Auch Schulklassen sind herzlich willkommen. Erforderlich ist ein 3G-Nachweis.

Zudem sind weitere Veranstaltungen geplant:

Über die Termine wird rechtzeitig u.a. an dieser Stelle informiert. 

www.botschafter-spatz.deexterner Link

Ratgeber Artenschutz bei Baumaßnahmen


Gerne helfen zudem weiter:
Umweltstation der Stadt Würzburg; 0931 / 37 4400; umweltstation@stadt.wuerzburg.de 

Fachabteilung Naturschutz; 0931 / 37 2683; naturschutz@stadt.wuerzburg.de

Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Würzburgexterner Link

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