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Was in Kleingartenanlagen zulässig ist: Ruhezeiten & Co

Gartenordnung

Sie wünschen näherer Informationen, wie Sie Ihren Kleingarten gestalten dürfen? Sie möchten wissen, welches Verhalten zulässig ist und was nicht? Dann steht hier die Gartenordnung für Kleingärten  der Stadt Würzburg für Sie zur Verfügung, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kleingartenpächter und der Stadt Würzburg wird.

 

Ruhezeiten in den Kleingartenanlagen

Ein besonders hervorzubehender Aspekt für ein gelingende Miteinander ist das Einhalten von Ruhezeiten und das Vermmeiden von Lärm.

Das Gartenamt weist deshalb darauf hin, dass lärmintensive Gartenarbeiten  gem. der Gartenordnung Punkt 18 a - c in städtischen Kleingartenanlagen nur zu folgenden Zeiten zulässig sind:

Ruhestörende Gartenarbeiten: Montag bis Samstag von 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr und 19:00 Uhr ausgeführt werden.
Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren, z.B. Rasenmäher, Häcksler etc. sowie motorbetriebene Stromaggregate dürfen nur zu diesen Zeiten benutzt werden.

Bitte beachten Sie: An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Gartenarbeiten nicht zulässig. Verstöße gegen die Gartenordnung - Punkt 21 der Gartenordnung - können rechtliche Konsequenzen haben.

Wir bitten Sie: Beachten Sie die Ruhezeiten im Interesse aller Kleingartenpächter.

 

Kleingartenanlage Marienberg, Foto: Gartenamt

 


 

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