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Baumschutzverordnung | Antragsformulare

Das Entfernen von Bäumen, das Zerstören von Bäumen oder das Verändern an Bäumen ist nur mit einer Erlaubnis zur Baumfällung rechtlich zulässig.„grüne Lunge" das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Kohlendioxid- und Staubbindung.

ANTRAGSFORMULARE

Sie möchten einen Baum fällen oder im Sinne von Nr. 4.3 der Baumschutzverordnung verändern (Wurzeleingriff bzw. (massiver) Rückschnitt)?

Verwenden Sie dazu bitte nachfolgenden Antrag: 

Antrag: BaumSchutzVerordnung, Stand: 10.2022 Antrag: BaumSchutzVerordnung, Stand: 10.2022, 156 KB

Für einen Antrag auf Baumfällung bzw. Baumveränderung im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren sind die Angaben im Bauantrag erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular "Baumbestandserklärung":

Baumbestandserklärung Baumbestandserklärung, 95 KB

Den Antrag auf eine vorgezogene Fällgenehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens finden Sie hier:

Antrag 'vorgezogene Fällgenehmigung', Stand 02.2023 Antrag "vorgezogene Fällgenehmigung", Stand 02.2023, 111 KB

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen zur Baumschutzverordnung finden Sie hier.

Informationen zum Baumschutz bei Bauvorhaben finden Sie hier.


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