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Serviceleistungen A-Z der Stadtreiniger


Abfallwirtschaftliche Tätigkeit

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG und Anzeige nach § 53 KrWG

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung transportiert oder mit ihnen handeln bzw. makeln möchte und keine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb hat, benötigt hierfür nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) externer Linkexterner Linkeine Erlaubnis bzw. muss diese Tätigkeit rechtzeitig anzeigen.

Für Sie zuständig
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 27 57
Fax: 0931 - 37 36 86

Mo, Mi:  08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


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